Der sogenannte Bologna-Prozess der Hochschulen soll flexibler werden. Das hat Folgen für die Studenten und ihre späteren Arbeitgeber.

Berlin. Die Kultusminister der Länder haben gemeinsam an die Hochschulen appelliert, dass bei den Studenten heftig in die Kritik geratene Bachelor-Studium flexibler zu regeln. So müsse der erste berufsqualifizierte Abschluss nicht in jedem Fach schon nach sechs Semestern abgelegt werden, heißt es in einem Maßnahmenkatalog zur Reform der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge.

Vielmehr sollten die Hochschulen bei der Gestaltung der Regelstudienzeiten die vorgegebene Bandbreite von bis zu acht Semestern stärker nutzen. Darüber wollen die Kultusminister jetzt mit der Hochschul-Rektorenkonferenz (HRK) verhandeln. Beim „Bildungsstreik“ der Studierenden im Sommer war der Vorwurf laut geworden, die neuen Studiengänge seien angesichts ihrer Stofffülle in sechs Semestern nicht mehr studierbar.

Unter dem Begriff Bologna-Prozess versteht man die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums bis zum Jahr 2010. Am 19. Juni 1999 unterzeichneten in Bologna 29 europäische Staaten eine Deklaration, inzwischen sind 46 Länder beteiligt. Kernelement ist ein zweistufiges Studiensystems aus Bachelor (BA) und Master (MA) mit europaweit vergleichbaren berufsqualifizierenden Abschlüssen. In Deutschland sollen die bisherigen Abschlüsse Diplom und Magister verschwinden. Zum abgelaufenen Sommersemester waren 76 Prozent der rund 12 500 Studiengänge auf BA und MA umgestellt.

Die Regelstudienzeit beträgt für einen BA mindestens drei und höchstens vier Jahre, für einen MA mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre. Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten entsprechen dem MA, das Fachhochschuldiplom ist im internationalen Vergleich dem vierjährigen Bachelor honours gleichgestellt. Zur Qualitätssicherung bei der Einführung der neuen Abschlüsse wurde ein Akkreditierungssystem geschaffen, das aus sechs unabhängigen Agenturen und einem nationalen Akkreditierungsrat besteht.

Der Akkreditierungsrat begutachtet und akkreditiert Agenturen, die wiederum BA- und MA-Studiengänge nach Qualitätskriterien akkreditieren. Im Dezember 2007 beschlossen die Kultusminister, das Verfahren zu ergänzen: Dabei zertifiziert die Hochschule ihre neuen Studiengänge selbst, die Agentur überprüft nur noch das System der Hochschule, das die Einhaltung der Standards garantieren soll. (dpa/AP)