Der Ministerpräsident eines Landes gehört fast immer der größten Partei einer Koalition an - aber es gab auch Ausnahmen.

Die Verfassungen der Bundesländer treffen dazu keine Regelungen. In der Geschichte gibt es zwei ungewöhnliche Fälle, in denen der kleinere Koalitionspartner den Regierungschef stellte:

In Baden-Württemberg wurde der Liberale Reinhold Maier nach der Wahl 1952 Ministerpräsident einer Koalition seiner FDP/DVP mit der SPD und der Flüchtlingspartei GB/BHE. Im Landtag verfügten die Liberalen nur über 23 der 121 Mandate, die SPD hatte 38 Sitze, der GB/BHE 6. In Niedersachsen kam Heinrich Hellwege 1955 an die Spitze einer Koalitionsregierung, obwohl seine Deutsche Partei (DP) mit 19 von 159 Abgeordneten nur der zweitstärkste von vier Partnern war. Die CDU als größte Regierungspartei hatte 43 Sitze, der GB/BHE 17 und die FDP 12. DP und CDU bildeten damals eine gemeinsame Fraktion im Landtag.