Vor dem Haushaltsausschuss im Bundestag geht es um die Dienstwagenaffäre von Ministerin Ulla Schmidt.

Berlin. Seit über vier Wochen beschäftigt uns nun schon das Thema, das von vielen als die "Dienstwagenaffäre" der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt bezeichnet wird. Viel zu lange schon muss auch ich mich neben so viel bedeutenderen Themen, wie etwa der Opel-Rettung, der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise oder den Milliardenlöchern im Gesundheitsfonds, um dieses leidige Thema kümmern.

Dies mache ich nicht etwa aus Lust am Skandal oder aus Wahlkampfgründen. Aufgabe des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ist es, die Interessen der Steuerzahler und Bürger zu vertreten. Würde er das nicht machen, machte er seine Arbeit nicht ordentlich und müsste dafür zu Recht kritisiert werden. Wer wegschaut, tut dem Steuerzahler keinen Gefallen. In diesem Sinne war die Forderung an Ulla Schmidt von Beginn an immer sachlich und gleichlautend: Klären Sie lückenlos auf! Anstatt dies jedoch zu ermöglichen, wird durch widersprüchliches Verhalten der Eindruck erweckt, dass hier etwas nicht ans Licht der Öffentlichkeit geraten soll.

Worum geht es? Ministerin Ulla Schmidt hat nach ihren Angaben seit 2004 alljährlich ihren Dienstwagen, inklusive Fahrer, an ihren Urlaubsort in Spanien nachkommen lassen. Für die Jahre 2004 und 2005 liegt dem Haushaltsausschuss dafür eine plausible Erklärung vor: Sicherheitsgründe. Ungeklärt bleibt bis heute jedoch die wirtschaftliche Rechtfertigung für die dienstliche Abrechnung der sog. Leerfahrten in den Jahren 2006 bis 2008.

Warum war die Benutzung des Dienstwagens im Spanienurlaub 2009 zunächst noch als überwiegend dienstlich und dann plötzlich doch überwiegend privat bezeichnet worden?

Warum lässt die Ministerin den Bundesrechnungshof die Benutzung ihres Dienstwagens im Spanienurlaub nur für das Jahr, in dem sie selber für die Kosten aufkommt, prüfen, nicht aber für die vergangenen Jahre, in denen der Steuerzahler dafür bezahlt hat?

Die Kernfrage aber ist: Wie viele und welche dienstlichen Termine hat die Ministerin in ihren Urlauben der Jahre 2006, 2007 und 2008 in Spanien wahrgenommen, sodass eine Mitnahme des Dienstwagens im Sinne der Vorschriften trotz "Leerfahrten" von jeweils 5000 Kilometer auch wirtschaftlich war, und gab es keine günstigere Alternative?

Das sind Fragen, die bisher nicht beantwortet wurden, aber beantwortet werden müssen, weil es um den sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern geht, den die Steuerzahler gerade von ihren Ministern erwarten dürfen. Das gilt immer, aber besonders in Zeiten einer Rekordverschuldung der öffentlichen Hand.

Die Ministerin hat es nach wie vor selber in der Hand, für Klarheit zu sorgen. Was würde umgekehrt Ulla Schmidt wohl sagen, wenn ein solches Verhalten bei einem Krankenkassenvorstand zutage treten würde?

Auf Bitten der FDP hin hat die Ministerin ihre Anwesenheit im Haushaltsausschuss morgen zugesagt. Ich habe weiterhin die Hoffnung, dass sie diese Gelegenheit zur Beantwortung der offenen Fragen nutzen wird.

Der Haushaltsausschuss ist kein Gericht und die Opposition nicht die Staatsanwaltschaft. Es geht auch nicht um die Vorverurteilung einer Ministerin, deshalb habe ich auch nie von Rücktritt oder Ähnlichem gesprochen. Es geht schlicht um Aufklärung in der Sache, denn das sind wir den Steuerzahlern schuldig.