Die Bundesregierung plant zur Terrorabwehr die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) auszuweiten. Kritiker sprechen vom "Schnüffel-Angriff" auf die Bürger. Das BKA soll dürfen, was bislang nur die Länderpolizeien durften. Das Gesetz droht am Bundesrat zu scheitern. Das sind die wichtigsten geplanten Änderungen:

  • Das BKA soll vorbeugend ermitteln nicht erst nach Terroranschlägen.
  • Online-Durchsuchung von Privat-Computern erlaubt. In Einzelfällen muss nicht einmal ein Richter zustimmen. Der Datenschutzbeauftragte des BKA muss eingeschaltet werden, wenn intime Daten betroffen sind. Diese Änderung soll vorerst bis 2020 befristet werden.
  • Wanzen und Kameras können zur Ermittlung in Wohnungen installiert werden.
  • Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte sollen nur noch ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht haben. Das heißt, sie können unter Umständen per Haftandrohung gezwungen werden, ihre Quellen preiszugeben. Ärzteverbände, Medienvertreter und Juristenorganisationen laufen dagegen Sturm. Sie fürchten um die Vertraulichkeit von Informationen. Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger sollen das volle Zeugnisverweigerungsrecht behalten.