Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Neuorganisation der Hartz-IV-Verwaltung will Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) ohne Gesetzesänderung umsetzen. Scholz schlug dazu "kooperative Jobcenter" vor. Diese sollten dezentral auf freiwilliger Basis eingerichtet werden. Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten kurz vor Weihnachten die derzeitige Hartz-IV-Mischverwaltung von Kommunen und Arbeitsagenturen in Jobcentern zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen beanstandet und eine Neuregelung gefordert. Bei der Zahl der bundesweit rund 800 Jobcenter bleibe es, heißt es in dem Eckpunktepapier. Der Bund biete an, die dort heute schon von ihm bezahlten kommunalen Bediensteten zu übernehmen. Empfänger von Arbeitslosengeld II sollen von Kommune und örtlicher Arbeitsagentur weiter "unter einem Dach" betreut werden, "wohnortnah und an denselben Standorten wie bisher". Für die freiwillige Zusammenarbeit der beiden Träger sind Kooperationsausschüsse vorgesehen.