Steht das Rauchverbot auf der Kippe?

BERLIN. Steht das Rauchverbot auf der Kippe? Nach der ersten Gerichtsentscheidung gegen eine Regelung zum Rauchverbot darf in kleinen Kneipen in Rheinland-Pfalz weiter gequalmt werden - zumindest vorläufig. Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht in Koblenz lässt das Gesetz zum besseren Schutz der Nichtraucher an diesem Freitag zwar in Kraft treten, aber nicht vollständig. Die möglichen Umsatzeinbußen der Wirte gaben den Ausschlag. Raucher wittern Morgenluft - doch letztlich ist noch nichts entschieden für die kleine Kneipe.

Das Verfassungsgericht in Koblenz schlug sich auf die Seite von fünf Wirten aus Rheinland-Pfalz, die bei der Eilentscheidung einen Erfolg errangen. Vier von fünf ihrer Stammgäste, führten die klagenden Gastwirte an, sind Raucher. Das Rauchverbot könne deshalb ihre Existenz vernichten, wenn kein separater Raum eingerichtet werden könne. Das sei nachvollziehbar dargelegt, entschieden die Richter. Familien mit Kindern und Menschen mit chronischen Atemwegskrankheiten gehörten nicht typischerweise zum Gästekreis einer kleinen Kneipe. Sie betonten aber auch: Eine Aussage über den Erfolg der Beschwerden ist das noch nicht.

Vor knapp einem Jahr hatten die Ministerpräsidenten ein Rauchverbot mit vielen Ausnahmen beschlossen. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) machte sich damals dafür stark, dass kleinere Eckkneipen selbst entscheiden sollten, ob sie das Qualmen zulassen oder ob Zigaretten draußenbleiben müssen. Der Wind drehte sich. Niedersachsen und viele andere Länder ließen zwar Ausnahmen für das Rauchverbot in Gaststätten zu, verwarfen aber fast alle die Sonderregelung für kleine Kneipen. Als Oase hätte bestenfalls das Saarland herhalten können, wo an diesem Freitag das Gesetz zum Nichtraucherschutz in Kraft tritt: Wenn der Wirt selbst bedient, ist das Rauchen in Eckkneipen erlaubt.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht in den Rauchverboten einen Verstoß gegen das Grundgesetz, konkret gegen Berufsfreiheit und Eigentumsrecht. Die Koblenzer Entscheidung bestätige, dass Eckkneipen erheblich betroffen seien.

CDU und FDP in Rheinland-Pfalz begrüßten die Entscheidung des Gerichts. Die Liberalen im Mainzer Landtag kündigten einen Gesetzentwurf an, mit dem das Rauchen in speziell gekennzeichneten Kneipen grundsätzlich zulässig sein soll.