Im Libanon wurde das Todesurteil gegen Youssef al-H. abgemildert, während er gestern in Düsseldorf auf der Anklagebank saß.

DÜSSELDORF/BEIRUT. Zeitgleich mit dem Beginn des Kofferbomber-Prozesses in Düsseldorf sind die beiden Angeklagten in einem zweiten Verfahren im Libanon zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen den auch in Düsseldorf vor Gericht stehenden Youssef al-H. verhängten die Richter gestern in Beirut in Abwesenheit eine lebenslange Strafe, nachdem ein ursprüngliches Todesurteil abgemildert worden war. Sein Komplize Jihad Hamad (22) wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

In Düsseldorf begann der Prozess gegen al-H. mit der Verlesung der Anklageschrift. Der Angeklagte al-H. folgte ihr regungslos. Er musste während der Verhandlung - anders als zunächst geplant - nicht hinter einer Panzerglasscheibe sitzen und trug auch keine Handschellen. Der Libanese habe versucht, "heimtückisch und mit niederträchtigen Mitteln eine unbestimmte Zahl von Menschen zu töten", sagte Bundesanwalt Horst Salzmann vor dem Oberlandesgericht. Al-H. ist angeklagt, am 31. Juli 2006 in Köln zusammen mit seinem Komplizen Hamad Bombenanschläge auf zwei Regionalzüge versucht zu haben. Beide Männer sollen in Koffer verpackte Gasbehälter mit Zeitzündern in den Zügen deponiert haben. Wegen eines handwerklichen Fehlers gingen die Bomben aber nicht hoch.

Auf die Spur der beiden mutmaßlichen Extremisten waren die Ermittler durch Videoaufnahmen am Kölner Hauptbahnhof gekommen. Beide Männer hatten sich zunächst ins Ausland abgesetzt. Aus noch unbekannten Gründen kehrte al-H. nach Deutschland zurück und wurde am 19. August 2006 am Kieler Hauptbahnhof festgenommen. Hamad stellte sich den libanesischen Sicherheitsbehörden in der Stadt Tripoli.

Über das Strafmaß in Beirut sagte al-H.s Anwalt Johannes Pausch gestern in Düsseldorf, sein Mandant habe im Libanon nicht aussagen können. Trotz der milderen Strafe des Mitangeklagten Hamad sagte Pausch, er sehe al-H. nicht als Haupttäter. Die beiden hätten die Anschlagspläne offenbar vorzeitig aufgegeben und daher die von ihnen in Köln in zwei Regionalzügen abgelegten Bomben so konstruiert, dass sie nicht detonieren konnten.

Auch D.s zweiter Verteidiger, Bernd Rosenkranz, bezweifelte, dass die Bomben hätten explodieren können. "Ich würde ihn nicht als gefährlichen Terroristen bezeichnen", sagte er über al-H. Nach Ansicht von Experten hätte eine Explosion in beiden Fällen zahlreiche Menschen in den Tod reißen können. Mit einem Urteil in Düsseldorf rechnen die Anwälte erst im kommenden Sommer.

Im Düsseldorfer Prozess, der von scharfen Sicherheitsmaßnahmen begleitet war, sagte Bundesanwalt Salzmann, der 23-jährige al-H. habe im Zeitraum vom 15. bis 23. April mit al-H. verabredet, den Anschlag als Reaktion auf die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen zu verüben.

Al-H. kam in seiner ersten Stellungnahme vor Gericht nicht der Aufforderung des Richters nach, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Er bestätigte am Nachmittag lediglich, dass er auf dem Video zu sehen ist, das am 31. Juli 2006 auf dem Kölner Hauptbahnhof von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden war. "Ja, das bin ich", sagte er, als während des Prozesses mehrere Aufnahmen aus dem Video auf einer Leinwand gezeigt wurden.

Al-H. gab an, er sei während seiner Zeit in Deutschland in Glaubensfragen überzeugter geworden. Seine Eltern seien in religiösen Fragen tolerant gewesen. Jedoch sei er in einem konservativen Stadtteil groß geworden, die Familie sei arm gewesen. Einer seiner Brüder sei in der libanesischen Armee im vergangenen Jahr bei einem israelischen Angriff umgekommen. Zu den Anschlägen vom 11. September 2001 wollte al-H. sich nicht äußern. Sie hätten ihn nicht beschäftigt.