Derzeit wird die Kfz-Steuer im Wesentlichen nach Hubraum bemessen, sodass der Grundsatz gilt: Je größer das Auto, desto höher die Steuer. Jedoch wird das überlagert durch Schadstoffklassen, die in den 90er-Jahren eingeführt und dann fortentwickelt wurden (siehe Grafik oben). Zulassungsfreie Leichtkrafträder sind steuerbefreit, ebenso Fahrzeuge mit Elektromotoren in den ersten fünf Jahren nach der Zulassung. Fahrzeuge mit Wankelmotor werden ebenso wie Lastkraftwagen nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Auch hier sind die Steuern nach Emissionen gestaffelt. In der ungünstigsten Klasse werden für mehr als 16 Tonnen schwere "Dreckschleudern" 1789,52 Euro fällig. Anhänger müssen zusätzlich versteuert werden. Für Behinderte gilt: Je nach Behinderungsgrad sind Entlastungen zwischen halber Steuer und Befreiung möglich. Auf Steuern verzichtet wird auch bei Fahrzeugen von Polizei, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Krankentransporten.

Manche Länder belohnen die Anschaffung eines schadstoffarmen Autos mit gestaffelten Tarifen für die Erstzulassung. So gehen nach einer Aufstellung des Verbandes der Europäischen Autohersteller (ACEA) Österreich, die Niederlande und Portugal vor. In Dänemark, Schweden und Großbritannien hängt die Kraftfahrzeugsteuer von den Schadstoffwerten ab. Belgien, Frankreich und Zypern setzen auf eine Kombination aus der einmal fälligen Anmeldegebühr und jährlichen Steuer.

Großbritannien erhebt Kraftfahrzeugsteuern in sieben Stufen: Besitzer von Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 100 Gramm pro Kilometer zahlen nichts, für Dieselfahrzeuge mit einem Ausstoß von mehr als 225 Gramm sind 215 Pfund (knapp 320 Euro) fällig. Frankreich hat ein ähnliches System für Firmenwagen. Es reicht von 2 Euro pro Gramm in der Klasse unter 100 Gramm CO2-Ausstoß bis zu 19 Euro pro Gramm für Autos, die pro gefahrenem Kilometer mehr als 250 Gramm Kohlendioxid produzieren.