Datenschützer: Lufthansa darf die Liste gar nicht aushändigen

Berlin/Frankfurt. Die Lufthansa hat sich gestern geweigert, die Liste der Bonusmeilen der Bundestagsabgeordneten an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zu übergeben. Dies sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ohne die Einwilligung der Abgeordneten möglich. Damit ließ die Lufthansa das von Thierse für 14 Uhr gesetzte Ultimatum verstreichen. Als Kompromiss bot die Fluggesellschaft an, die Bonusmeilen offen zu legen, wenn Thierse dazu die Einwilligung jedes einzelnen Abgeordneten vorlegt. Ein anderer Weg ist aus Sicht von Datenschutzexperten auch rechtlich gar nicht möglich. "Im Grunde ist Thierses Aufforderung eine Aufforderung, das Datenschutzgesetz zu brechen", sagte die Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob. Nach Paragraph 43 des Datenschutzgesetzes würde dem Vorstandsvorsitzenden der Lufthansa, Jürgen Weber, sogar bis zu einem Jahr Haft drohen. "Thierse kann natürlich verlangen, dass die Lufthansa ihm die Liste gibt, einen rechtlichen Anspruch aber hat er darauf nicht", sagte der Datenschutzexperte des Deutschen Anwaltvereins, Jürgen Weinknecht, dem Abendblatt. Nach seiner Aussage dürfte die Lufthansa die Daten noch nicht einmal anonymisiert herausgeben. Thierse wies den Vorwurf, er habe zum Rechtsbruch aufgefordert, zurück. Zum einen habe er keine Daten angefordert, sondern nur die Namen der Abgeordneten, die Bonusmeilen genutzt hätten. Zum anderen sei der Datenschutz durch die Veröffentlichungen in der Presse schon längst gebrochen, sagte Thierse. Zur endgültigen Klärung könne wohl nur eine "angemessene Untersuchung auf der Basis eines Strafantrags" beitragen. Aus Sicht der Datenschützer können nur die Abgeordneten selbst ihre Bonusmeilen an Thierse melden. Sie erhalten von der Lufthansa Abrechnungen, auf denen sie selbst die privaten und dienstlich erflogenen Bonusmeilen auseinander halten müssen. Die Fluggesellschaft zeigte sich bereit, den Abgeordneten bei einer Klarstellung zu helfen. Sie könnten allen Miles-und-More-Teilnehmern eine Aufstellung aller in Anspruch genommenen Prämienflüge, verbunden mit dem heutigen Wert, zukommen lassen, so der Firmensprecher Klaus Walther. Lufthansa betonte, dass es eine Sonderregelung für Bundestagsabgeordnete gebe, wonach diese neben ihrer Senator-Karte aus dem Bonusprogramm noch eine zweite Karte beantragen könnten, um Privat- und Dienstreisen zu trennen.