Kommentar

Straftäter haben in den vergangenen Jahren in großem Stil technologisch aufgerüstet. Speziell im Bereich der organisierten Kriminalität nutzen die international agierenden Banden vom Internet über das Handy bis zur Satellitenkommunikation alles, was geboten wird. Die weltweiten Terrornetzwerke stehen ihren berufs-kriminellen Kollegen in nichts nach. Mehr noch, Verflechtungen zwischen den Gruppen sind gerade in politisch unruhigen Regionen wie dem Kaukasus oder Ostafrika an der Tagesordnung.

Wer sich dagegen schützen will, muß ebenfalls weltumspannend arbeiten, mit Polizei und - wenn nötig - Militär. Die westlichen Industrieländer, im wesentlichen Leidtragende der kriminellen Internationale, sind dabei, die notwendigen organisatorischen Strukturen zu schaffen. Neben der Organisation bedarf es auch der technischen Ausrüstung. Es kann nicht angehen, daß Kriminelle mit den Mitteln des 21. Jahrhunderts arbeiten und die Fahnder technologisch 20 Jahre hinterherhinken.

Und schließlich braucht man auch die rechtlichen Voraussetzungen, um diese modernen Mittel und Methoden auch einsetzen zu dürfen. Das Urteil des Verfassungsgerichts schafft hier nun lange überfällige Klarheit. Elektronische Überwachung mit Hilfe von Satellitennavigation ist erlaubt. Und es ist nachvollziehbar, daß Polizei und Hüter der inneren Sicherheit über das Urteil erfreut sind. Werden sie doch von Fahndungsfesseln befreit, die ihre Effektivität deutlich beeinträchtigten.

Doch sollte man kritische Stimmen zu der Karlsruher Entscheidung nicht überhören. Wir leben in einer Zeit, in der jeder Mensch - gewollt oder unwissend - zahlreiche Spuren seiner Persönlichkeit hinterläßt. Im Internet, bei der Bank, der Krankenkasse und bei Behörden. Daraus ein Profil zu erstellen wird immer einfacher. Da macht die Aussicht, daß im Verdachtsfall nun auch ein Bewegungsprotokoll hinzukommen könnte, nicht gerade ruhiger.