45 Quadratmeter gelten als angemessen. Viele Arbeitslose müssen sich in Zukunft selbst krankenversichern. Einführung von Hartz IV kostet 550 Millionen

Berlin. Im Zuge der Diskussion um die Einführung des neuen Arbeitslosengelds II im Januar 2005 kommen immer mehr Details auf den Tisch. So werden sich viele Arbeitslose in Zukunft selbst krankenversichern müssen. Gestern wurde in Berlin auch bekannt, welche Wohnungsgrößen für Bezieher des neuen Arbeitslosengelds als angemessen gelten. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit einem zusätzlichen Finanzbedarf von rund 550 Millionen Euro für die Umstellung nach "Hartz IV". Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement war bemüht, die Wogen zu glätten.

Zahlreiche Langzeitarbeitslose werden sich im kommenden Jahr aus der eigenen Tasche krankenversichern müssen. Einen entsprechenden Bericht der "WAZ" bestätigte das Bundesarbeitsministerium. Wenn nach Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse fest stehe, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehe, "dann ist auch sichergestellt, dass das Einkommen ausreicht, um die Krankenkassenbeiträge zu zahlen", sagte Ministeriumssprecherin Andrea Weinert. Eine genaue Zahl der Betroffenen könne nicht genannt werden.

Nur jene Arbeitslosen müssen keinen Eigenbeitrag zahlen, deren Ehepartner eine beitragspflichtige Beschäftigung haben. In dem Fall gilt die kostenlose Familienmitversicherung. Alleinstehende, die als "nicht bedürftig" eingestuft werden, müssten ihren Mindestbeitrag zur Krankenversicherung - 115 Euro im Monat - aber selbst aufbringen.

Klarheit gibt es jetzt auch über die Frage, wie groß eine Wohnung für Bezieher von Arbeitslosengeld II sein darf.

Als "angemessen" gelten laut Ministerium folgende Quadratmeterzahlen: 45 bis 50 Quadratmeter für eine Person. Für zwei Personen 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume. Für drei Personen 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume, für vier Personen 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume.

Lebt jemand, der heute Arbeitslosenhilfe bezieht, in einer größeren Wohnung, werden die Unterkunftskosten ab Januar 2005 für sechs Monate übernommen, wenn es den Betroffenen nicht möglich ist, durch Umzug, Vermietung oder auf andere Weise die Kosten zu senken. Umzugskosten sowie Mietkaution werden übernommen.

Bewohnt der Betroffene ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Unterkunftskosten auch die Belastungen wie Hypothekenzinsen, Grundsteuer und andere Nebenkosten. Tilgungsraten werden nicht berücksichtigt.

Das Arbeitsministerium versicherte gestern, dass es durch die neuen Regelungen weder zu Massenumzügen noch zu "Zwangsumzügen in nennenswertem Ausmaß" kommen werde. Nach der Wohngeldstatistik liege die durchschnittliche Miete arbeitsloser Wohngeldempfänger nicht über jener von Sozialhilfeempfängern.

Trotz Protesten will Minister Clement daran festhalten, dass die erste Auszahlung des Arbeitslosengeldes II erst im Februar 2005 erfolgt. Bisherige Arbeitslosenhilfeempfänger erhalten dann ihre letzte Arbeitslosenhilfe Ende Dezember 2004 und müssen damit den Januar 2005 überbrücken. Der Minister sagte, wer Ende Dezember Geld bekomme, könne Anfang Januar nicht als bedürftig gelten.

Die Zahlungsumstellung sei notwendig für eine "einheitliche Handhabung" und sei "auch gerecht".

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, wies Befürchtungen zurück, wonach Arbeitslose in Zukunft Jobs annehmen müssten, die deutlich unter ihrer Qualifikation seien. Ein arbeitsloser Manager werde nicht als Parkfeger arbeiten müssen. Für die Schulung von Mitarbeitern und die Umstellungen im Zuge von Hartz IV rechnet die Bundesagentur mit einem Finanzbedarf von etwa 550 Millionen Euro.

Kritik an den Antragsformularen für das Arbeitslosengeld II kam erneut vom Datenschutzbeauftragten des Bundes, Peter Schaar. So sei die Frage nach den Vermögenswerten problematisch wie auch der Datenabgleich von Sozialämtern mit der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle.