Beiträge: Besserverdienende müssen bis zu 8,70 Euro im Monat mehr bezahlen.

Berlin. Trotz heftiger Kritik aus Opposition, Wirtschafts- und Sozialverbänden müssen Kinderlose ab 2005 mit höheren Beiträgen für die gesetzliche Pflegeversicherung rechnen. Zwar gibt es noch keine endgültige Einigung in der rot-grünen Koalition. Die soll es nach der Sommerpause geben. Es gibt aber eine eindeutige Verständigung ihrer Fachpolitiker. Demnach sollen kinderlose Versicherte, die älter als 23 Jahre sind (Rentner ausgenommen), künftig einen um 0,25 Prozentpunkte erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.

Derzeit liegt der Beitrag bei insgesamt 1,7 Prozent, wovon Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte, also je 0,85 Prozent, tragen. Am Arbeitgeberanteil soll sich auch nichts ändern. Der Arbeitnehmeranteil von Kinderlosen soll aber auf 1,1 Prozent vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von gegenwärtig 3487,50 Euro angehoben werden. Auf Einkommensteile oberhalb dieser Grenze sind keine Beiträge fällig.

In Euro und Cent heißt dies laut Koalitions-Berechnungen: Kinderlose mit einem Bruttomonatseinkommen von 1000 Euro müssten künftig monatlich 2,50 Euro mehr Beitrag in die Pflegeversicherung einbezahlen, mit einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro fünf Euro mehr. Besserverdiener müssen sich auf maximal etwa 8,70 Euro monatliche Mehrbelastung einstellen. Insgesamt wären laut Koalitionskreisen etwa 13 Millionen Versicherte betroffen. Die Neuregelung würde jährliche Mehreinnahmen von etwa 700 bis 800 Millionen Euro einbringen. Damit könnte ein Großteil des jährlichen Defizits der Pflegeversicherung abgedeckt werden. Bisher rechneten Experten für 2004 mit einem Defizit von etwa 750 Millionen Euro. Jetzt sind sogar Summen von bis zu einer Milliarde Euro im Gespräch. Die Finanzreserven der Pflegeversicherung werden wohl etwa 2007 aufgebraucht sein.

Mit der Beitragsneuregelung will Rot-Grün Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2001 umsetzen. Das Gericht hatte eine Entlastung von Kindererziehenden gegenüber Kinderlosen verlangt. Denn Eltern erfüllten, da sie Kinder in die Welt setzten, neben dem Geldbeitrag auch einen "generativen Beitrag" zum Erhalt der Sozialsysteme. Das Gericht hatte zum Ärger von Bundeskanzler Gerhard Schröder damals keine Vorschläge zur Finanzierung mitgeliefert, aber für die Neuregelung eine Frist bis Ende 2004 gesetzt. Für eine Absenkung der Beiträge für Kindererziehende fehlt nach Einschätzung aller Parteien das Geld.

Die Grünen wollten einen höheren Beitrag nicht nur Kinderlosen abverlangen, sondern auch Versicherten, die Kinder haben, jedoch (wie u.a. Geschiedene) kein Kindergeld mehr beziehen oder deren Kinder bereits aus dem Haus sind. Dies lehnte die SPD strikt ab. Nach Neuordnung der Beiträge mit Wirkung zum 1. 1. 2005 will Rot-Grün in einem zweiten Schritt Strukturreformen und Leistungsverbesserungen insbesondere bei der häuslichen Pflege sowie für Altersverwirrte Menschen, also Demenzkranke, beschließen. Zu welchem Zeitpunkt dies geschehen soll, ist noch offen.