Ungeachtet der Bedenken des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hält die SPD an ihrer Forderung nach einem neuen...

Hamburg. Ungeachtet der Bedenken des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hält die SPD an ihrer Forderung nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren fest. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), sagte dem Abendblatt: "Die Äußerungen von Herrn Voßkuhle ändern nicht die Überzeugung der SPD, dass die NPD eine verfassungswidrige Partei ist und verboten werden sollte. Wir wollen in unser Programm für die Bundestagswahl aufnehmen, dass wir ein NPD-Verbot in der nächsten Wahlperiode anstreben", erläuterte Edathy.

Die NPD sei "eine Partei, die auf Kriegsfuß mit dem Grundgesetz steht. Die Voraussetzungen für ein Verbot sind prinzipiell erfüllt", sagte Edathy weiter.

Voßkuhle hatte die Aussichten eines neuen Verfahrens zum Verbot der rechtsextremistischen NPD zuvor im Abendblatt skeptisch beurteilt. Zwar könne er "keine Prognose abgeben, wie das Bundesverfassungsgericht in einem neuen NPD-Verbotsverfahren entscheiden würde. Aber die Hürden sind sehr hoch - zu Recht", sagte Vosskuhle.

"Wir streben weiterhin ein Verbotsverfahren gegen die NPD an", betonte dagegen der schleswig-holsteinische SPD-Vorsitzende Ralf Stegner, der im Parteipräsidium für Innenpolitik zuständig ist. "Die Partei hat eine menschenverachtende Ideologie, deren Verbreitung durch Steuergelder bezahlt wird", sagte Stegner dem Abendblatt.