Wieder eine Wende im Fall der Wattestäbchen, die Polizisten bei der Suche nach dem “Phantom von Heilbronn“ auf die falsche DNA-Spur geführt haben...

Frickenhausen. Wieder eine Wende im Fall der Wattestäbchen, die Polizisten bei der Suche nach dem "Phantom von Heilbronn" auf die falsche DNA-Spur geführt haben: Die Herstellerfirma Greiner Bio-One GmbH im baden-württembergischen Frickenhausen räumte ein, dass einigen Lieferungen an Polizeistellen Zertifikate beigelegen haben können, wonach die Wattestäbchen garantiert frei von DNA-Spuren seien.

Bisher hatte die Firma erklärt, eine DNA-Freiheit könne nicht garantiert werden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart kündigte eine Prüfung des Vorwurfs an, wonach möglicherweise die Herstellerfirma bei den, während der Spurensicherung benutzten Wattestäbchen falsche Angaben gemacht hat. Die Behörde prüfe, ob es Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht gebe.

Das österreichische Bundeskriminalamt hatte erklärt, dass die Greiner Bio-One International AG in Kremsmünster (Österreich) mit einem Zertifikat garantiert habe, dass ihre Wattestäbchen frei von DNA seien.

Dagegen hatte die deutsche Firma versichert, die von ihr an die Polizei gelieferten Wattestäbchen seien nicht für die Sicherung von DNA-Spuren am Tatort geeignet. Eine Unternehmenssprecherin sagte auf Anfrage, dies gelte weiterhin.

Der Geschäftsführer der Greiner Bio-One GmbH, Heinz Schmid, erklärte, zum Zeitpunkt des Beginns der Pressekonferenz am Freitagnachmittag und während ihres Verlaufs habe man keinen Anhaltspunkt dafür gehabt, dass einigen Lieferungen von Abstrichbestecken derartige Zertifikate beigelegen haben könnten. "Wir haben die Medien zu diesem Zeitpunkt vollständig und umfassend informiert und Fragen nach bestem Wissen beantwortet." Erst am späten Nachmittag habe das Unternehmen per Fax erste Informationen über ein Zertifikat erhalten. Nun sollen den Angaben zufolge die Unterlagen aus fast zehn Jahren geprüft werden.

Das Unternehmen widersprach auch einem Zeitungsbericht, wonach es nach Bekanntwerden der Vorwürfe kurzfristig ihre Homepage geändert habe. "Keinem der Verantwortlichen ist eine Änderung bekannt, noch wurde eine angeordnet", berichtete Greiner Bio-One.

Das baden-württembergische Landeskriminalamt hatte am vergangenen Freitag einräumen müssen, dass die seit zwei Jahren gesuchte vermeintliche Phantommörderin nicht existiert und dass die an 40 Tatorten sichergestellte DNA-Spur nicht von einer Tatbeteiligten stammt, sondern von einer Arbeiterin eines Verpackungsbetriebs in Bayern.

Ein LKA-Sprecher betonte, dass Thema DNA-Freiheit werde jetzt bundesweit in einer speziellen Arbeitsgruppe, die beim Bundeskriminalamt angesiedelt sei, diskutiert.