Bürgerinitiativen und der Tourismusverband atmen auf: Zwischen Hamburg und Berlin dürfen Kampfjets nicht wie geplant trainieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg setzte aber noch keinen Schlusspunkt unter den 17 Jahre währenden Streit. Das Verteidigungsministerium klagt vermutlich weiter, weil es Übungsmöglichkeiten für die Piloten braucht.

Berlin. Auf dem "Bombodrom" in Nordbrandenburg zwischen Hamburg und Berlin dürfen auch künftig keine Tiefflieger der Bundeswehr trainieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg untersagte dem Verteidigungsministerium den Ausbau des Areals in der Nähe von Wittstock zu Deutschlands größtem Luft-Boden-Schießplatz.

Die Bundeswehr plante ursprünglich 1700 Einsätze pro Jahr mit Kampfbombern im Tiefflug bis 150 Meter. Dabei sollen auch Übungsbomben geworfen werden.

Damit wurde Klagen von Bombodrom-Gegnern stattgegeben und Urteile der Vorinstanz bestätigt. Doch der seit fast 17 Jahren dauernde Streit dürfte noch nicht zu Ende sein. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Das Ministerium will nun prüfen, ob es vor dem Gericht in Leipzig weiterklagt. Schon mehrmals wurden die militärischen Pläne von Gerichten gestoppt.

Die Bundeswehr hält den früheren sowjetischen Übungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide aber für unverzichtbar. Dort sollen Soldaten auch für Einsätze im Ausland trainieren.

Schon in der zehnstündigen Verhandlung hatte sich die Niederlage des Ministeriums angedeutet. Nach Einschätzung von Gerichtspräsident Jürgen Kipp wurden die Auswirkungen von Lärm und Emissionen auf die Anwohner in Brandenburg und in dem angrenzenden Mecklenburg-Vorpommern unzureichend geprüft. Zudem befürchtet die Tourismusbranche massive Einbußen, wenn Tornados über dem Gebiet kreisen und Übungsbomben abgeworfen werden.