Die Bundesregierung verwehrt nach Einschätzung des obersten deutschen Sozialrichters Hartz-IV-Empfängern zu Unrecht die Abwrackprämie: “Sie ist aus...

Die Bundesregierung verwehrt nach Einschätzung des obersten deutschen Sozialrichters Hartz-IV-Empfängern zu Unrecht die Abwrackprämie: "Sie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist", sagte der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch.

Das Bundesarbeitsministerium besteht dagegen weiter darauf, dass die Abwrackprämie nach derzeitiger Rechtslage bei Hartz-IV-Empfängern mit der staatlichen Unterstützung verrechnet werden muss