Der schwere Skiunfall in Österreich wird für den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus ein juristisches Nachspiel haben. Mindestens...

Berlin. Der schwere Skiunfall in Österreich wird für den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus ein juristisches Nachspiel haben. Mindestens drohen ihm Schadenersatzforderungen in noch unbestimmter Höhe. Das kündigte der Salzburger Anwalt Alexander Rehrl an, der die Familie der nach dem Zusammenprall am Neujahrstag gestorbenen 41-jährigen Slowakin vertritt. Sollte es keine außergerichtliche Einigung geben, werde es zu einer Zivilklage kommen.

"Nach den bisherigen Ermittlungen fuhr der Ministerpräsident von einer steileren Piste bergauf in einen flacheren, langsameren Skihang", sagte Rehrl dem "Focus". Althaus hätte so fahren müssen, dass er niemanden gefährde. Das sei anscheinend nicht der Fall gewesen. "Deshalb wollen wir Schadenersatz fordern", sagte der Jurist. Zur Höhe der Forderung äußerte er sich nicht: "Ein Leben ist nicht bezahlbar."

Die Staatsanwaltschaft in Österreich will in rund vier Wochen darüber entschieden, ob es zu einer Anklage gegen Althaus kommt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben, Walter Plöbst, sagte dem "Spiegel", ein tödlicher Unfall müsse nach österreichischem Recht vor Gericht verhandelt werden, auch wenn dem Überlebenden nur eine Teilschuld angelastet werde. Rehrl geht laut "Spiegel" davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen Anklage wegen fahrlässiger Tötung erheben wird.