Langzeitarbeitslose werden künftig in 370 Einheiten betreut. In der Trägerversammlung sitzen auch Vertreter der Städte, die Aufsicht hat der Bund.

Berlin. Gut ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben sich Bund und Länder auf eine Reform der Jobcenter geeinigt. Wie das Bundesarbeitsministerium bestätigte, werden Langzeitarbeitslose künftig in 370 Jobcentern betreut, die als Anstalten des öffentlichen Rechts firmieren sollen.

Bislang wurden die Jobcenter gemeinsam von den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit verwaltet. Die Karlsruher Richter hatten diese Form der Mischverwaltung jedoch für verfassungswidrig erklärt und eine Korrektur bis 2010 verlangt. Bund und Länder verständigten sich bei einer Sonderkonferenz Mitte 2008 auf eine Änderung des Grundgesetzes, um das bisherige Modell zu retten.

Die Jobcenter sollten nun künftig von einer Trägerversammlung verwaltet werden, die sich voraussichtlich zur Hälfte aus Vertretern der Kommunen zusammensetze, sagte der Sprecher des Arbeitsministeriums in Berlin. Die Rechtsaufsicht über die Trägerversammlung wiederum solle beim Bund liegen.

Darauf habe sich Arbeitsminister Olaf Scholz am Freitag mit den Verhandlungsführern der Länder, dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) und dessen rheinland-pfälzischen Kollegen Kurt Beck (SPD), verständigt. Die entsprechenden Gesetzentwürfe sollten noch am Montag den Ländern zugestellt werden.