Ein großer Streit neigt sich dem Ende zu. Die EU hat einen neuen Vertrag mit den USA über die Weitergabe von Bankdaten ausgehandelt.

Straßburg. Das monatelang umstrittene Bankdaten-Abkommen Swift wird aller Voraussicht nach im August in Kraft treten können. Der Rechtsausschuss des Europaparlamentes billigte am Montagabend in Straßburg mit 42 Ja-Stimmen den Vertrag mit den USA. Er erlaubt die Weitergabe von europäischen Bankdaten an US-Geheimdienste zur Bekämpfung internationaler Terroristen. Dies betrifft Überweisungen in Länder außerhalb der EU und Zahlungen aus solchen Ländern. Acht Ausschussmitglieder stimmten mit Nein. Nun gilt als sicher, dass auch das Plenum des Parlaments am Donnerstag mit großer Mehrheit zustimmt.

Ein erstes Abkommen mit den USA war im November vergangenen Jahres - noch gemäß dem EU-Vertrag von Nizza - vom Ministerrat unterzeichnet worden. Im Februar hatte das Parlament dieses Abkommen wegen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes abgelehnt. Der Text hatte zuvor auch zu Verstimmungen zwischen FDP und Union in der Bundesregierung geführt, weil Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Annahme im Ministerrat durch Enthaltung nicht verhinderte.

Das wegen der Ablehnung des Parlaments ausgehandelte neue Abkommen war im Juni von allen 27 EU-Regierungen gebilligt und Ende des Monats unterschrieben worden. Es kann aber gemäß dem neuen Lissabon-Vertrag nicht ohne Billigung durch das Parlament in Kraft treten. Liberale, Sozialdemokraten und Christdemokraten sind jetzt einhellig für die neue und verbesserte Fassung des Abkommens.

Zu den Änderungen gehört eine Ankündigung, dass die EU innerhalb von zwölf Monaten Pläne erarbeitet, um künftig selbst die Bankdaten auszuwerten und nur noch verdächtige Zahlungsvorgänge an die US-Geheimdienste weiterzuleiten. Neu eingeführt wurde eine Gruppe unabhängiger Prüfer, die die Datenauswertung in den USA kontrollieren können. Auch wurde eine Einspruchsmöglichkeit für Betroffene in den USA geschaffen.