Er verlangte, dass er am Wochenende besucht werden kann. Doch dafür müssen immer 17 Beamte abgestellt werden. Für Beate Zschäpe gilt das nicht.

München. Der im NSU-Prozess wegen Beihilfe mitangeklagte Ralf Wohlleben hat vor kurzem mit Hungerstreik gedroht. Er protestierte damit dagegen, dass die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim seit Anfang September keine regelmäßigen Wochenendbesuche mehr zulässt. Das geht aus einem Schreiben der JVA an das Oberlandesgericht (OLG) München von Anfang August hervor, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Darin heißt es, in einer Sprechstunde habe Wohlleben einer JVA-Abteilungsleiterin angekündigt, er werde über seine Anwälte gegen die neue Regel vorgehen, „ggf. werde er in den Hungerstreik treten“.

In Münchner Justizkreisen hieß es, es habe sich vermutlich um eine „spontane Unmutsäußerung“ gehandelt. Man habe aber inzwischen eine einvernehmliche Lösung gefunden. Wohllebens Verteidigerin Nicole Schneiders sagte auf Anfrage, sie habe beantragt, dass ihr Mandant auch weiter an Wochenenden Besuch empfangen darf. Zu Einzelheiten wollte sie sich nicht äußern. JVA-Leiter Michael Stumpf sagte lediglich: „Wir finden bei berechtigten Anliegen immer eine Lösung.“

Die JVA machte als Begründung für die Einschränkung der Besuchsregelungen „gravierenden“ Personalmangel geltend. Für einen einzelnen „Besuchssamstag“ müssten 17 Mitarbeiter abgestellt werden, heißt es in dem Schreiben. Es sei aber kaum noch möglich, wenigstens die regulären Wochenend-Dienstpläne zusammenzustellen. Einige Mitarbeiter müssten 19 Tage am Stück durcharbeiten. Die verschärfte Regel gelte nicht nur für Wohlleben, sondern „gleichermaßen für alle Gefangenen“, wurde betont. In anderen bayerischen Gefängnissen gebe es zudem noch größere Einschränkungen bei den Besuchsmöglichkeiten.

Weiter heißt es in dem Schreiben, die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sei von der Neuregelung nicht betroffen, weil sie bisher nie an Wochenenden Besuch bekommen habe. Zschäpe und Wohlleben sitzen bereits seit November 2011 ununterbrochen in Untersuchungshaft.