Eltern, die ab August auf die Betreuung ihrer Kinder ab einem Jahr pochen, werden von Hamburger Juristen gute Chancen eingeräumt.

Hamburg/Berlin. Nach Ansicht des Hamburger Anwalts Ronald Richter sind Klagen von Eltern auf einen Kitaplatz „sehr erfolgversprechend“. Ab August gebe es für Kinder ab einem Lebensjahr einen Rechtsanspruch und „dem müssen die Städte und Kommunen nachkommen, sagte Richter der „Berliner Zeitung“ (Montag). „Da gibt es keinen Ermessensspielraum“, so der Anwalt, der auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht beim Deutschen Anwaltverein ist. Wenn beide Eltern arbeiten müssten, dann hätten sie jedes Recht, ihren Anspruch auf einen Kitaplatz per Gesetz durchzusetzen.

Richter warf der Politik vor, sie habe „zu lange geschlafen“. Länder und Gemeinden hätten genug Zeit für den Kita-Ausbau gehabt. Trotzdem fehlten noch 150.000 Plätze. „Und zwar nicht einmal, um eine 100-prozentige Versorgung zu erreichen, sondern lediglich eine 40-prozentige.“

Städte und Gemeinden hatten vergangene Woche mitgeteilt, sie stellen sich schon jetzt auf Klagen von Eltern ein, die ab August keinen Kita-Platz für ihre unter dreijährigen Kinder erhalten. Sie legten ein Gutachten vor, das für Eltern-Klagen klare Grenzen auflistet. So müssten Eltern statt eines Kitaplatzes auch einen Platz bei einer Tagesmutter akzeptieren.

Auch gewisse weitere Wege zur Kita seien zumutbar. Um eine Schadensersatzforderung zu stellen, müssten Eltern den „Schaden“ – etwa eine nicht in Anspruch genommene Erwerbsstelle - nachweisen können. Grundvoraussetzung sei, dass sie den Platzbedarf für ihr Kind mindestens drei Monate im Voraus anmeldeten, so die Argumentation der Städte und Gemeinden. Mit einer Betreuungsquote von 35,8 Prozent steht Hamburg im bundesdeutschen Vergleich, vor allem im Vergleich zu anderen westdeutschen Bundesländern, gut da.

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