Die rechtsextreme Partei hatte in ihrem Jahresbericht 2007 die Zuwendungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung nicht vollständig ausgewiesen. Jetzt muss sie 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen und ihr droht das finanzielle Aus.

Berlin. Die rechtsextreme NPD muss eine Strafe in Millionenhöhe in die Staatskasse zahlen – aber nur rund die Hälfte der ursprünglich geforderten 2,5 Millionen Euro. Der Strafbescheid der Bundestagsverwaltung wegen eines falschen Rechenschaftsberichts der NPD sei nur zum Teil rechtmäßig gewesen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag. Damit erreichte die finanziell vor dem Kollaps stehende NPD einen Teilerfolg. Sie muss nun 1,27 Millionen Euro zahlen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

In dem NPD-Bericht für das Jahr 2007 seien die staatlichen Zuwendungen von 1,4 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung nicht komplett angegeben worden, rügte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter im Urteil. Dies verstoße gegen das Parteiengesetz und die Pflicht zur Transparenz. Allerdings könne dieser Verstoß entgegen der Rechtsauffassung des Bundestages nur einmal sanktioniert werden, auch wenn er sich auf der Ausgabenseite nochmals auswirke. Deshalb sei die Strafsumme verringert worden.

Das Gericht ließ offen, ob die falschen Angaben der NPD schuldhaft zustande kamen. „Eine Fahrlässigkeit ist aber zu bejahen“, sagte die Gerichtspräsidentin. Die Sanktion ist nach dem Parteiengesetz doppelt so hoch wie die falsch ausgewiesene Summe von mehr als 635 000 Euro. Die NPD finanziert sich nach Angaben der Länderinnenminister zu 40 Prozent aus staatlichen Mitteln.

Bereits im April hatte die NPD vor demselben Gericht einen Anspruch auf eine Abschlagszahlung für 2009 aus der Parteienfinanzierung von 300 000 Euro erstritten, die wegen des falschen Berichts eingefroren worden war. Die Gelder wurden bereits überwiesen, sagte der Anwalt der Bundestagsverwaltung, Christian Kirchberg, der dpa. Rechtsmittel gegen das Urteil vom Freitag würden geprüft.

Auch die finanziell angeschlagene NPD überlegt, ob sie in Berufung geht. Der Parteivorsitzende Udo Voigt sagte: „Wir werden auf halbem Weg nicht stehenbleiben.“ Die NPD werde mit dem jetzt eingetroffenen Geld in den Wahlkampf starten. Voigt unterstrich, dass seine Partei keine Insolvenz beantrage – auch wenn die Gehälter der Vorstandsmitglieder gekürzt und die Hälfte der Mitarbeiter entlassen wurden.

Die NPD musste bereits nach einem früheren Urteil rund 870 000 Euro zurückzahlen – wegen unrichtiger Angaben in Rechenschaftsberichten der 1990er Jahre. Im Vorjahr wurde der langjährige NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna wegen Untreue zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er soll etwa 800 000 Euro von der NPD an seine Privatfirma abgezweigt haben.