Der Fall hat ganz Amerika aufgewühlt. Ein Mitglied einer Bürgerwehr erschießt einen jungen Schwarzen – und die Polizei tut nichts. Sechs Wochen dauert es, bis die Justiz Anklage erhebt. Die Eltern des Opfers sind erleichtert, doch es steht ein schwerer Prozess bevor.

Washington. Sechs Wochen nach den Todesschüssen auf einen unbewaffneten schwarzen Teenager hat die US-Justiz den Täter angeklagt. Der 28-jährige George Zimmerman – ein Latino – müsse sich wegen Mordes mit bedingtem Vorsatz verantworten, kündigte die Sonderermittlerin der Staatsanwaltschaft, Angela Corey, am Mittwochabend (Ortszeit) in Jacksonville (Florida) an. Der Beschuldigte, der zunächst auf freien Fuß geblieben war, habe sich gestellt und befinde sich in Haft. Im Falle einer Verurteilung droht ihm mit dieser Anklage laut Medienberichten lebenslange Haft.

Zimmerman, Mitglied einer Bürgerwehr, gab selbst an, den 17-jährigen Trayvon Martin aus Notwehr erschossen zu haben. Er sei auf den Jungen gestoßen, als er in seiner Nachbarschaft in Sanford freiwillig auf Sicherheitspatrouille gewesen sei. Nach Medienberichten gab er nur einen Schuss auf den Teenager ab. Der Fall hatte eine landesweite Welle der Empörung ausgelöst, vor allem, da von möglichen rassistischen Motiven die Rede war. Sogar Präsident Barack Obama hatte sich dazu geäußert. Grund der Proteste war auch, dass die örtliche Polizei zunächst nicht gegen Zimmerman ermittelt hatte, weil sich dieser auf Notwehr berief. US-Medien hatten von einem Verbrechen „Weiß gegen Schwarz“ gesprochen.

Der mutmaßliche Todesschütze will in einer mündlichen Verhandlung nächste Woche auf nicht schuldig plädieren, wie dessen neuer Verteidiger mitteilte. Zimmerman hatte seine bisherigen Anwälte ausgetauscht und wird nun von einem bekannten Strafrechtler vertreten.

Die Eltern des Jungen zeigten sich angesichts der Anklage erleichtert. „Wir wollten bloß eine Festnahme, nicht mehr und nicht weniger. Nun haben wir sie“, sagte Trayvons Mutter Sybrina auf einer bewegenden Pressekonferenz in Washington. „Danke, danke, Herr, danke, Jesus“, fügte sie hinzu.

Die Sonderermittlerin Corey betonte eindringlich, die Entscheidung zur Anklageerhebung mit dem Vorwurf des sogenannten „Second Degree Murder“ sei ihr nicht leicht gefallen. Es handele sich um einen „schwierigen Fall“. Doch dem Opfer müsse Gerechtigkeit widerfahren. Zugleich betonte sie aber: „Wir klagen nicht wegen öffentlichen Drucks oder wegen Eingaben an... Wir klagen auf der Grundlage von Fakten an.“

Zu einem möglichen Strafmaß wollte sich die Sonderermittlerin nicht äußern. Auch wann ein möglicher Prozess beginnen könnte, blieb offen.

(abendblatt.de/dpa)