Ein Mann tötete seine depressive Ehefrau auf ihr Verlangen hin mit einem Medikament. Ein Fuldaer Gericht verhängte jetzt eine Bewährungsstrafe.

Fulda. Wegen der Tötung auf Verlangen hat das Landgericht Fulda am Mittwoch einen 51-jährigen Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der ehemalige Pflegedienstleiter einer medizinischen Versorgungseinrichtung in Osthessen hatte seiner 48-jährigen Ehefrau, in der Nacht auf den 4. Januar 2008 auf ihr Verlangen hin eine Überdosis eines Betablockers (Herzmittel) über eine Nasensonde verabreicht. Die unter Depressionen leidende Frau hatte mehrfach den Wunsch zu sterben geäußert und auch einen entsprechenden Abschiedsbrief verfasst.

Staatsanwältin Christina Dern hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Sie schilderte den Angeklagten als herzlos und gefühlskalt. Er habe seine Ehefrau mit außerehelichen Beziehungen betrogen, sie mit ihrer Schwermut alleingelassen und ihre Suizidgedanken noch befördert.

Dagegen plädierte Verteidiger Christian Celsen für eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Der Mann habe unter schwerem psychischen Druck gestanden und sich den heftigen Forderungen seiner Frau, ihr beim Freitod zu helfen, nicht widersetzen können.

Die 48-jährige Apothekerin hatte sich die Nasensonde selbst gesetzt und Mittel zur Beruhigung, gegen Erbrechen und zum Einschlafen genommen. Sie legte vier Spritzen mit dem Betablocker bereit und forderte ihren Mann schriftlich auf, ihr diese zu geben, nachdem sie eingeschlafen wäre. Sie habe dann bereits irreversible Schäden erlitten.

Ein Gerichtsgutachter hatte das Verhalten der Frau damit erklärt, dass sie ihrem Mann mit der Beihilfe zum Suizid Schuldgefühle verschaffen und damit für seine Untreue bestrafen wollte. Das Ehepaar hatte demnach keine sexuelle Beziehung, und die Frau war mit den Seitensprüngen ihres Mannes einverstanden. Er hatte sich jedoch zuletzt richtig verliebt.

Drei Stunden nach der Verabreichung der tödlichen Medikamentendosis hatte er – wie mit seiner Frau abgesprochen – den Notarzt verständigt. Dieser attestierte einen Herzstillstand als natürliche Todesursache. Erst auf einen anonymen Hinweis hin begann die Staatsanwaltschaft zu ermitteln und erhärtete durch die Überwachung der Telefonate und des E-Mail-Verkehrs des 51-Jährigen den „Verdacht der Tötung auf Verlange".

Fast weinend hatte der Angeklagte in seinem Schlusswort beschworen, er habe seine Frau geliebt – „und ich liebe sie noch immer.“ Sein damaliges Verhalten sei von Kontrollverlust geprägt gewesen. Der Vorsitzende Richter hielt ihm sein Geständnis und seine Reue zugute. Der Angeklagte sei laut psychiatrischem Gutachten zwar voll schuldfähig, habe sich aber in der Todesnacht seiner Frau in einer besonderen Stresssituation befunden. Weder finanzielle Gründe noch seine Geliebte hätten ihn motiviert.

Als Bewährungsauflage muss der 51-Jährige jeweils 5.000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen zahlen. Die Strafe wurde drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.