Orkanschäden durch „Kyrill“ sollten innerhalb einer Woche der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Sturmschäden können ab Windstärke 8 (63 Stundenkilometer) geltend gemacht werden.

Welche Versicherung aufkommt, hängt dabei vom Schaden ab:

Schäden am Auto durch Bäume, Äste oder Dachziegel: Die Teilkasko des Autohalters haftet und erstattet den Zeitwert abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung. Eine Rückstufung im Rabatt muss der Versicherungsnehmer dabei nicht fürchten. Eine Ausnahme gilt, wenn der Baum morsch war und längst hätte gefällt werden müssen: Dann muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflicht aufkommen. Kippt ein gesunder Baum um, ist dies höhere Gewalt und der Eigentümer muss nicht haften.

Zertrümmerte Fenster und Dachziegel: Erstattet die Gebäudeversicherung. Auch beim Sturm verschobene oder gerissene Dachziegel können auf Kosten der Versicherung ersetzt werden. Gleiches gilt für Gebäudeschäden durch eindringendes Wasser, wenn der Sturm ein Leck geschlagen hat.

Zerrissene Kleidung: Nimmt bei einem Sturz in der Orkanböe die Garderobe Schaden, kommt die Hausratversicherung auf. Fotos von frischen Schäden helfen beim Nachweis.

Kaputte Antennen und Markisen: Gehören diese einem einzelnen Mieter, sind sie meist über dessen Hausratversicherung gedeckt. Gemeinschaftseigentum kann in der Gebäudeversicherung mitversichert sein.

Beschädigtes Inventar: Hat der Orkan durch ein Leck auch das Mobiliar im Haus in Mitleidenschaft gezogen, kommt die Hausratversicherung ins Spiel.

Fahrlässiges Verhalten: Wer Schäden zu beklagen hat, weil er bei dem Sturm Fenster oder Türen offen stehen ließ, geht leer aus.