Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsannahme eingeleitet. Es geht um einen Hauskauf. CDU-Politiker nennt Vorwürfe “abstrus“.

Hamburg. Ärger für Christoph Ahlhaus: Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Ersten Bürgermeister der Stadt Hamburg eingeleitet. In dem Verfahren gegen den heutigen CDU-Bürgerschaftsabgeordneten geht es nach Abendblatt-Informationen um den Vorwurf der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit dem Kauf seines Hauses in den Elbvororten . Die bei einem Hauskauf übliche Courtage soll Christoph Ahlhaus erlassen worden sein.

Der frühere Bürgermeister wies die Vorwürfe gegenüber dem Abendblatt als "abstrus" zurück. "Ich habe eine Courtage bezahlt", sagte Ahlhaus, "einen hohen fünfstelligen Betrag." Er habe lange mit dem Makler verhandelt, weil ihm die Courtage "zu teuer vorkam". Beim Preis nachzuverhandeln sei üblich. Die Staatsanwaltschaft wollte sich auf Nachfrage zu den laufenden Ermittlungen nicht äußern. Sie ließ wissen, man werde jegliche Angaben dazu "verweigern".

Die Justiz hatte Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) offenbar bereits Anfang Januar über die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt. Dazu ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet. Die Bürgerschaft soll so die Möglichkeit erhalten, gegebenenfalls darüber abzustimmen, ob ein Abgeordneter unter den Schutz der Immunität gestellt wird. Das ergibt sich aus Artikel 15 der Hamburger Verfassung. Seit einer Gesetzesänderung vom 20. Juni 1996 genießt kein Hamburger Bürgerschaftsabgeordneter mehr automatisch Immunität. Diese muss erst auf Antrag der Bürgerschaft hergestellt werden, wenn sie ein Ermittlungsverfahren verhindern will. Geschieht dies, dürfen die Abgeordneten "während der Dauer ihres Mandats nicht verhaftet oder sonstigen ihre Freiheit und die Ausübung ihres Mandats beschränkenden Maßnahmen unterworfen werden".

+++ Der unendliche Villen-Streit +++

+++ Sicherheit von Ahlhaus-Villa kostet eine Million Euro +++

Erhält die Bürgerschaftspräsidentin Kenntnis darüber, dass gegen einen Abgeordneten ermittelt wird, informiert sie unverzüglich die Fraktionschefs. Diese können dann prüfen, ob sie eine Abstimmung über die Immunität anstrengen wollen. Das tun sie nur äußerst selten, weil Ermittlungsverfahren meistens nicht auf die Mandatsausübung der Bürgerschaftsabgeordneten abzielen, sondern mögliche Straftaten aufklären sollen. Im Fall Ahlhaus hat die Fraktionsspitze der CDU bisher keinen Antrag auf Immunität gestellt. CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich wollte sich zu dem Ermittlungsverfahren gestern nicht äußern.

Es ist nicht das erste Mal, dass es öffentliche Diskussionen um die Ahlhaus-Villa gibt. Er hatte sich bereits wegen der teuren Schutzmaßnahmen an dem Haus rechtfertigen müssen. Der sicherheitstechnische Umbau des Anwesens kostete den Steuerzahler rund eine Million Euro. Weitere rund 200 000 Euro waren für die Sicherung seines Zweitwohnsitzes in Heidelberg ausgegeben worden. Zum Zeitpunkt des Hauskaufs war Ahlhaus noch Innensenator und galt daher als entsprechend gefährdet.

Der Politiker hatte sich stets damit gerechtfertigt, dass nicht er die Maßnahmen gewollt habe. Vielmehr habe das Landeskriminalamt entsprechende Empfehlungen abgegeben.