Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus hat eine seinen Dienstwagen mit seiner Frau bei einer Fahrt durch Paris genutzt. Und: Er fühlt sich im Recht.

Hamburg. Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) ist ein politischer Fuchs: Er weiß, dass das politische Überleben in einer Krise nicht nur von Fakten und Beweisen abhängt, sondern in starkem Maße auch davon, wie der in Bedrängnis geratene Politiker agiert. Gestern trat Ahlhaus die Flucht nach vorn an, um die Vorwürfe im Zusammenhang mit seiner privat verlängerten Dienstreise nach Paris im Oktober 2008 zu widerlegen. "Es wird nichts verheimlicht und vertuscht. Volle Transparenz und volle Kommunikation", sagte Ahlhaus zu Beginn seiner kurzfristig einberufenen Pressekonferenz in der Innenbehörde.

Die Fakten: Während der vier Tage in Paris wurde Ahlhaus von Personenschützern begleitet. Der dienstliche Anlass der Reise, eine Konferenz der europäischen Innenausschüsse, dauerte nur eineinhalb Tage. Nicht nur das: Alle Fahrten in der französischen Hauptstadt legten Ahlhaus und seine Frau Simone mit dem gepanzerten Dienstwagen zurück. Der Fahrer des Senators hatte den Wagen nach Paris gefahren. Ahlhaus und seine Frau reisten per Flugzeug an.

Es ist ein vertrackter Fall: Der Senator entrichtet monatlich eine Steuerpauschale zwischen 600 und 700 Euro für die uneingeschränkte private Nutzung des Dienstwagens. "Es gibt nichts, was ich nicht abgerechnet habe oder hätte abrechnen müssen", sagte der Senator. Die SPD-Opposition will dagegen wissen, warum Ahlhaus die privaten Fahrten mit dem Dienstwagen nicht separat abgerechnet hat. Entscheidend sei die Hamburger Dienstwagenverordnung. "Dort ist klar geregelt, dass es eine Kostenerstattung für die private Nutzung von Dienstwagen gegenüber der Stadt geben muss, wenn die Fahrten außerhalb eines Umkreises von 200 Kilometern um Hamburg gemacht werden", sagte der SPD-Rechtspolitiker Andreas Dressel. Einzige Ausnahme: Die Fahrten sind durch die amtliche oder politische Stellung bedingt.

Der Hinweis des Senators, dass er private Fahrten pauschal versteuere, sei "gut und richtig". Dies betreffe aber "sein Verhältnis als Privatperson zum Fiskus und nicht zu seinem Arbeitgeber, der Stadt", betonte Dressel.

Ahlhaus räumte gestern ein, dass er die Hamburger Dienstwagenverordnung, die aus dem Jahr 1964 stammt, erst jetzt kennengelernt hat. Ahlhaus meint aber, dass die Verordnung in seinem Fall nicht gelte. "Sonst müsste ich ja doppelt zahlen. Das kann nicht richtig sein", sagte der Senator. Im Übrigen habe er nicht freiwillig den Dienstwagen benutzt. Entscheidend sei die Gefährdungsanalyse des Landeskriminalamtes gewesen. "Der Innensenator ist eine gefährdete Person. Wir schützen ihn im In- und Ausland", sagte Detlef Kreutzer, der Chef des Staatsschutzes. Dabei sei es unerheblich, ob Ahlhaus dienstlich oder privat unterwegs sei.

Hätte Ahlhaus die Reise als Bundesminister unternommen, hätte er keine Probleme. Die Bundesverordnung sieht vor: "Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre haben für Privatfahrten in personengebundenen Dienstkraftfahrzeugen kein Entgelt zu entrichten. Die Besteuerung geldwerter Vorteile aus einer privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen bleibt unberührt." In der Hamburger Verordnung fehlt so ein Satz.