Immer wenn es in der Nachbarschaft zu laut wird, greift der 48 Jahre alte Billstedter Oliver Qualmann zu seinem selbst entwickelten Gerät.

Billstedt. Kinderlärm sei "normal und selbstverständlich", besagt das neue Lärmschutzgesetz , das die Hamburger Bürgerschaft noch im Herbst verabschieden will. "Kinderlärm ist Zukunftsmusik", zitieren Politiker aller Couleur gern den früheren Bundespräsidenten Horst Köhler. "Der Krach der Halbstarken nervt entsetzlich", sagt Oliver Qualmann. In einer bisher in Hamburg unbekannten Form von Selbstjustiz schlägt der 48 Jahre alte Billstedter jetzt ganz neue Töne an, um lärmende Jugendliche zu vertreiben - er setzt eine selbst gebastelte "Akustikwaffe" ein.

Lange genug habe er sich über die Jugendlichen geärgert, die sich fast jeden Abend auf dem Bolzplatz treffen, der an das Mehrfamilienhaus grenzt, in dem der selbstständige Elektroinstallateur seine Firma hat und seit zehn Jahren mit seiner Familie wohnt. "Auf dem Platz ist täglich ab 19 Uhr Radau - die Jugendlichen grölen, die Handys plärren", sagt der zweifache Vater, der sich selbst eher als tolerant denn als "Querulant" beschreibt. Doch vor knapp einem Jahr sei es ihm zu laut geworden, sagt der Mann mit dem Bürstenhaarschnitt energisch. Er verkabelte einen Tongenerator mit Lautsprechern, aus denen auf Knopfdruck ein schriller Ton in einer Frequenz von 17 Kilohertz erklingt, und schraubte seine "Erfindung" an die Gartenlaube. "Ein paar Minuten reichen schon, dann ist Ruhe", beschreibt der Handwerker die Wirkung seiner Akustikwaffe, die er nach eigenen Angaben bisher 15-mal eingesetzt hat.

Denn während der hohe Ton in den Ohren von unter 30-Jährigen extrem unangenehm klingt, nehmen ihn Ältere kaum wahr - das gilt auch für Oliver Qualmann, 48, und Ehefrau Kamila, 38. Die gemeinsamen Kinder Vivien, 10, und Finn, 7, schreckten jedoch abends wegen des Tons nicht auf. "Die Kinderzimmer liegen auf der anderen Seite."

Bei den Nachbarn kommt das Signal dagegen gut an - nicht nur akustisch. Von seinem besonderen Tongerät, das Herr Qualmann zu einem Stückpreis von 390 Euro vermarkten will, hat er in seinem Wohnviertel nach eigenen Angaben bereits vier Exemplare verkauft. "Die Jugendlichen treffen sich jetzt ein paar Straßen weiter, der Bedarf entsteht also woanders." Ein Anwohner habe ihm zugerufen: "Tolles Ding, jetzt herrscht hier wieder Ruhe."

Deutlich kritischer sehen Jugendschützer, Juristen und Mediziner den Einsatz dieses Abwehrsystems. Zumal in einer Stadt, in der die Kita "Marienkäfer" in Marienthal fast schon zum bundesweiten Synonym wurde für Kindertagesstätten, die gegen klagende Anwohner vor Gericht unterlagen. An einem neuen Standort durfte die Kita erst eröffnen, nachdem eine 60 Meter lange Lärmschutzwand errichtet worden war.

Um Kinderlärm wurde gerade in Hamburg viel gestritten - auch vor Gericht, wo das Bürgerliche Gesetzbuch bisher nicht zwischen Presslufthammerkrach und Kinderjohlen unterschied. Oliver Qualmann hat sich da lieber selbst ein schnelles Urteil gebildet.

Doch ist der Einsatz seiner Schallkanone überhaupt rechtens? "Das fällt unter das, was juristisch verbotene Eigenmacht heißt", sagt Eckard Pahlke, Anwalt für Wohnrecht und seit 33 Jahren Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Kurz: Auf Lärm darf nicht mit Gegenlärm reagiert werden. "Schon mit dem Besenstiel gegen die Decke zu klopfen ist theoretisch unzulässig", sagt der Experte.

In Österreich, wo ein ähnlicher Fall vor einiger Zeit Schlagzeilen machte, hielten Jugendschützer die Schallkanone für gesundheitsgefährdend. "Prinzipiell kann das jugendliche Gehör Schaden nehmen", sagt Dr. Carsten Dalchow, HNO-Oberarzt am UKE. Entscheidend seien Dauer und Lautstärke des schrillen Tons.