Studenten wehren sich gegen die Kriterien bei der Master-Zulassung. Gerichtsurteil aus Münster könnte zu Klagen in Hamburg führen.

Hamburg. Auf die Universität Hamburg könnte demnächst eine Reihe von Klagen zukommen. Anlass bietet ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster gegen die dortige Vergabepraxis von Masterstudienplätzen. Generell entscheiden Fakultäten eigenständig über ihre Auswählkriterien, an der Uni Münster zählen in Betriebswirtschaftslehre (BWL) nicht nur der Bachelor-Abschluss (BA), sondern auch die Abinote und ein Bewerbungsschreiben. In einem Eilverfahren monierte das Gericht, dass der erste akademische Abschluss letztlich ausschlaggebend sein müsse - und gab drei klagenden Studenten vorläufig recht.

Noch fürchtet die Uni Hamburg allerdings keine Klagewelle. "Auch bei uns gab es vereinzelte Klagen auf Masterstudienplätze, die bis auf wenige Ausnahmen erfolglos waren", sagt Präsident Dieter Lenzen. Er ist aber nichtsdestotrotz der Ansicht, jeder, der einen BA hat, müsse in Deutschland auch die Möglichkeit bekommen, einen Master zu machen. Diese "Übergangsquoten" sind in Hamburg sehr unterschiedlich. Im Lehramt liegt sie bei 95 Prozent, in den Naturwissenschaften bei 80, in BWL sowie in den Geistes- und Sozialwissenschaften nur bei 60 Prozent.

Anstatt zu klagen, legen Hamburgs Studenten derzeit noch vielfach Widerspruch bei der Uni direkt ein, die Beratungsstelle des Allgemeinen Studierenden-Ausschusses AStA hat gut zu tun. "Damit hat man in vielen Fällen bereits Erfolg", sagt der Vorsitzende des AStA, Sören Faika. Grundsätzlich sei es zwar gut und richtig, dass jede Fakultät eigene Auswahlkriterien hat, so Faika. Es müsse aber Chancengleichheit bestehen. Vor allem in BWL sei das auch an der Uni Hamburg nicht gegeben, hier zählt zu 50 Prozent ein Auswahltest, der laut AStA rund 100 Euro kostet. "Da hängt zu viel von der Tagesform ab", sagt Faika. Dagegen hat der AStA zumindest schon mal Beschwerde bei der Uni eingelegt.