Die Habilitationsschrift eines Juristen fiel durch und auch sein Doktortitel soll aberkannt werden - weil er angeblich abgeschrieben hatte.

Arne Heller - ein Opfer der Universität Hamburg oder ein arglistiger Täuscher? Mit dieser Frage beschäftigen sich: mehrere Jura-Professoren der Uni Hamburg, Uni-Präsident Dieter Lenzen, diverse Anwälte sowie die Staatsanwaltschaft Hamburg. Juristen gegen Juristen - kann das ein gutes Ende nehmen?

Arne Heller sieht sich als Opfer: verhasst an der Uni, weil er ein gut verdienender Anwalt ist und von außen kommt, nicht aus dem Hochschul-Apparat. Obendrein hat er einen Förderer, der mit vielen Professoren an der Fakultät verfeindet ist. Heller sieht sich als Opfer, weil er aus diesen beiden Gründen von der Uni beim Versuch behindert worden sei, Professor zu werden. Unter anderem, indem man ihm Bestechung vorgeworfen habe. Und als das alles nichts nützte, sei er im Internet als Plagiator bei seiner Doktorarbeit denunziert worden.

Auch die Universität Hamburg hat ihren Standpunkt. Zwar wollten sich auf Abendblatt-Anfrage weder Uni-Präsident Dieter Lenzen noch der Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft zum Fall Heller Stellung äußern. "Zu laufenden Verfahren nimmt die Universität Hamburg nicht Stellung", teilt die Referentin für Presse- und Öffentlichkeit mit. Aber der Standpunkt der Universität lässt sich aus internen Unterlagen rekonstruieren, die dem Abendblatt vorliegen: Heller ist demnach ein arglistiger Täuscher. Deshalb darf er kein Doktor mehr sein. Und niemals ein Professor werden.

Der Fall Heller ist in gewisser Weise auch ein Fall Schavan oder auch ein Fall Guttenberg. Spätestens seit aufgedeckt wurde, in welchem Umfang der CSU-Hoffungsträger Guttenberg für seine Dissertation Textpassagen von anderen abgekupfert hatte, sind Universitäten alarmiert: Sie müssen handeln, wenn Plagiatsjäger im Internet wissenschaftliche Arbeiten auseinanderpflücken. Doch schon allein der Verdacht eines Plagiats, der sich in den Internetforen schnell fortpflanzt, kommt häufig einer Verurteilung gleich. Noch heikler wird die Sache, wenn Uni-Mitarbeiter die Plagiatsjäger mit Interna versorgen, wie es sich offenbar im Fall Annette Schavan zugetragen hat - und womöglich auch im Fall Heller.

Wer den Namen "Arne Heller" googelt, stößt bei den ersten Treffern der Suchanfrage auf Begriffe wie "Wissenschaftsplagiate" oder "Plagiatsverdacht". Dass Heller Rechtsanwalt und Partner in einer Kanzlei ist, kann man erst dem vierten Treffer in der Google-Suche entnehmen. Seinen Doktortitel benutzt Heller gerne. In der Welt der Anwälte ist der Titel eine Eintrittskarte. Heller arbeitet als Anwalt in Deutschland, zuständig für Aktienrecht. In den USA sitzt er im Vorstand einer Firma, die deutsche Firmen berät. Doch die Wissenschaft, sagt der 44-Jährige, habe ihn nie losgelassen. Er lehrte zum Beispiel als Dozent für internationales Recht an der Frankfurt School of Finance & Management und als Gastprofessor an der Immanuel-Kant-Universität in Königsberg.

Doch das war Heller nicht genug. "Ich wollte eine neue Herausforderung", sagt er. Also stellte er im Dezember 2007 den Antrag auf Habilitation.

"Ich habe ihm von Anfang an von der Habilitation abgeraten. Es war selbstverständlich, dass er scheitern würde", sagt Klaus-Peter Martens. Martens, der 2006 vorzeitig emeritiert wurde, ist Hellers Doktorvater. Er glaubt, mit der Affäre Heller wolle man vor allem ihn treffen, weil er vor Jahren zwei juristische Fachbereiche zusammenlegte und sich damit unter den meisten Kollegen Feinde schuf. "Mir hat es nicht geschadet. Aber die Feindschaft wurde auf Schüler projiziert, die mit meinem Lehrstuhl fachlich und persönlich verbunden waren", sagt Martens.

Zwei Gutachter wurden für Hellers Habil-Schrift bestellt: Der Erstgutachter empfahl dem Habilitationsausschuss die Annahme des 954 Seiten starken Werks, der Zweigutachter die Ablehnung der Arbeit. Der Ausschuss wies Hellers Arbeit im Januar 2009 als unzureichend zurück.

Doch Heller fand sich damit nicht ab: Er engagierte mehrere Anwälte. Im Mai 2009 kam es zu einer "Rettungslösung": Heller sollte seine Arbeit überarbeiten und verbessern. Der Erstgutachter aus dem ersten Anlauf wurde durch einen anderen Professor ersetzt. Heller schrieb eine neue Arbeit mit 617 Seiten. Beide Gutachter empfahlen im Frühjahr 2010 die Annahme der Arbeit. Jetzt sollte Heller noch seine Antrittsvorlesung halten - und er wäre am Ziel gewesen.

Doch dann tauchte der Erstgutachter der ersten Habil-Schrift auf der Homepage von Hellers Kanzlei als Mitarbeiter auf - und damit der Verdacht, er sei als Gutachter befangen gewesen. Sowohl er als auch Heller versichern, dass die Kanzleitätigkeit erst lange nach dem Ausscheiden aus dem Habilverfahren an der Uni zustande kam.

Trotzdem nahm der Habilitationsausschuss Hellers Arbeit am 7. Juli 2010 nur unter Vorbehalt an. Die Sache zog sich hin. In der Ausschusssitzung vom 8. Juni 2011 erklärten sich plötzlich die beiden Gutachter der "Rettungslösung" für befangen und fochten ihre eigenen Gutachten an. Es bestehe der Verdacht, dass die Einbindung des früheren Erstgutachters in die Kanzlei erfolgt sei, um "Entscheidungen im Habilitationsverfahren zu beeinflussen oder sich für erfolgte Entscheidungen ,erkenntlich' zu zeigen", schrieb einer von ihnen. Er forderte den Ausschuss auf, Strafanzeige gegen Heller zu stellen, "wegen des Verdachts der (versuchten) Bestechung/Vorteilsgewährung".

Der Ausschuss beriet sich: Nein, eine Strafanzeige gegen Heller wollte man nicht. Die Gutachter wurden wegen Befangenheit aus dem Ausschuss ausgeschlossen - ihre Gutachten hatten jedoch weiterhin Bestand.

Trotzdem wurde das Habilitationsverfahren ausgesetzt. Einer der befangenen Gutachter hatte nämlich noch einen weiteren Antrag gestellt: ein Verfahren gegen Heller zur Entziehung des Doktorgrads. Begründung: In der Doktorarbeit aus dem Jahr 1998 befänden sich Plagiate. Und auf einmal erinnerten sich auch die anderen Ausschussmitglieder, dass da noch etwas war. Im Protokoll der Sitzung des "Habilitationsausschusses Dr. Arne Heller" steht: "Hinsichtlich des Plagiatsvorwurfs berichteten mehrere Mitglieder des Ausschusses, dass dieser in der Tat im ersten Verfahrensteil (Ende 2008/Anfang 2009) erörtert worden sei. Man habe aber in Hinblick auf die Ablehnung der Habilitationsschrift in diesem Stadium keinen Anlass mehr gesehen, dem Vorwurf in diesem Verfahren weiter nachzugehen."

Warum der Plagiatsvorwurf auch später, als Heller eine neue Arbeit schreiben sollte, nicht geklärt wurde, will die Universität nicht erläutern. Für Heller ist der Fall klar: Ein Entzug des Doktortitels war die letzte Chance, ihn als Professor zu verhindern.

Der Promotionsausschuss der Fakultät für Rechtswissenschaft wurde mit der Prüfung des Plagiatsverdachts beauftragt. Doch plötzlich gab es noch mehr Plagiatsjäger: im Internet. Anfang August 2011 erschien auf der Internetseite vroniplag.wiki.com ein Beitrag über die Affäre Heller. Darin kamen auch die Begriffe "Bestechung! Untreue! Vorteilsnahme!" vor. Details des Konflikts der Uni mit Hellers Anwälten wurden genannt. Nur ein Insider aus der Uni kann diese Vorgänge gekannt haben.

Hellers Arbeit steht jetzt im Internet. Unter der Adresse http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ah sucht die Netzgemeinde nach Plagiaten. Der Text mit den Details aus dem Inneren der Universität wurde mittlerweile entfernt.

Noch am 22. November 2011 weigerte sich der Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft in einem Brief an einen von Hellers Anwälten, einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Am 14. Dezember 2011 war es dann Uni-Präsident Dieter Lenzen, der eine "Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts der Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte" erstattete. Warum kam die Anzeige erst vier Monate nach dem Eintrag im Internet? Lenzen schweigt dazu.

In seiner Sitzung vom 26. April dieses Jahres kam der Promotionsausschuss zu einem Ergebnis: Man gehe "von einer arglistigen Täuschung" durch Heller aus. In dem Protokoll stehen Wörter wie "Integrität der Wissenschaft", "Vertrauenswürdigkeit" oder "das Interesse der Universität und Fakultät an ihrer wissenschaftlichen Reputation". "Dem drohenden Ansehens- und Vertrauensverlust der Wissenschaft insgesamt, daneben auch der Universität Hamburg und der hiesigen Fakultät, kann in solchen Fällen nur noch durch den Entzug des Doktortitels begegnet werden." Von Plagiaten ist nicht mehr die Rede.

In einem Gutachten zu den Plagiatsvorwürfen steht: "Heller schreibt wortwörtlich ab, ohne dies mit Anführungszeichen auszuweisen." Die Arbeit sei "von einer wissenschaftlich unredlichen Arbeitsweise geprägt, die fremde Erkenntnis, fremde Gedanken und fremde Texte als eigene ausgibt". Darüber hinaus "stellen Umfang und Intensität jener Fremdanlehnung den Rest der Arbeit als eigenständige Leistung infrage."

Arne Heller hingegen sagt, er habe alle Quellen genannt, seine Doktorarbeit weise auf 178 Seiten 818 Fußnoten auf. Er habe keine Anführungszeichen gesetzt, damit die Arbeit lesbarer wird.

Auch sein Doktorvater, Professor Martens, unterstützt ihn: "Im Kern ist die Doktorarbeit völlig eigenständig." Martens findet, dass der Plagiatsbegriff im Fall Heller unzulässig ausgedehnt wurde. "Die Fortschritte bei geisteswissenschaftlichen Fächern wie Jura bewegen sich im Millimeterbereich." Zu 90 Prozent arbeite man in Bereichen, die von anderen Wissenschaftlern schon erforscht wurden, die Eigenleistung könne deshalb gar nicht allzu groß sein. Eine Eigenleistung sei es auch schon, Gedanken anderer Wissenschaftler mit eigenen Worten wiederzugeben. "Auch im Fall Schavan stellt sich offensichtlich die Frage, wann zitiert werden muss und wann wegen eigener Formulierung ein Verweis auf die fremde Quelle ausreicht." Hinzu komme, dass sich Juristen eng an die Terminologie ihrer Disziplin halten müssten. "Die Gefahr, unter diesen Bedingungen unter Plagiatsverdacht zu geraten, ist groß", sagt Martens.

Was bleibt also am Schluss? Heller hat Widerspruch eingelegt gegen die Aberkennung des Doktortitels. Er will die Uni Hamburg auf Schadenersatz verklagen. Die Frankfurt School of Finance & Management hat die Zusammenarbeit mit ihm beendet wegen der Gerüchte im Internet. Er sagt, dass er mehrere Aufträge verloren habe, wegen der Bestechungsvorwürfe im Internet. Heller will nicht nur in Deutschland auf Schadenersatz klagen, sondern auch in den USA. Er stellt sich eine sechsstellige Summe vor.

Seine Anwälte stellen jetzt alles infrage: Haben denn alle Professoren aus dem Habil- und dem Promotionsausschuss die Zitierregeln in ihren eigenen Beiträgen eingehalten? Wurden Fehler in anderen Verfahren gemacht? Die Anwälte wollen Unterlagen von allen Habilitationsverfahren der juristischen Fakultät anfordern, dazu eidesstattliche Versicherungen der beteiligten Professoren.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts auf Verletzung von Privatgeheimnissen. Demjenigen, der die Uni-Interna nach außen trug, droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Und die Uni Hamburg? Sagt nichts.

Juristen gegen Juristen - man ahnt, wer am Ende verliert: die Wissenschaft.