Der deutsche Arzt Dieter K. wurde schuldig gesprochen, seine Stieftochter Kalinka getötet zu haben. Er hat die Tat aber stets bestritten.

Paris. Ein jahrzehntelanger deutsch-französischer Rechtsstreit um den Tod der damals 14-jährigen Kalinka Bamberski wird erneut die Justiz beschäftigen. Das Pariser Kassationsgericht gab am Mittwoch der Berufung des deutschen Arztes Dieter K. statt. Ein Pariser Gericht hatte ihn Mitte Oktober schuldig gesprochen, seine Stieftochter Kalinka 1982 getötet zu haben und ihn deshalb zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte, der die Tat bestreitet, soll sich nun zu einem noch festzusetzenden Datum erneut vor einem Geschworenengericht im Département Val-de-Marne bei Paris verantworten.

Kalinka hatte im Sommer 1982 mit ihrer französischen Mutter im Haus von Dieter K. am Bodensee gelebt. Das Mädchen war an Erbrochenem erstickt und hatte mehrere Einstiche am Arm. Der leibliche Vater von Kalinka, der heute 74 Jahre alte Franzose André Bamberski, hatte Dieter K. vorgeworfen, seine Tochter 1982 vergewaltigt und mit einer Spritze getötet zu haben.

Nachdem in Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen Dieter K. eingestellt worden war und ihn die Bundesrepublik nicht an Frankreich auslieferte, hatte Bamberski den Arzt 2009 nach Frankreich entführen lassen. Dessen Verteidigung hatte vergeblich argumentiert, dass er widerrechtlich in Frankreich sei und dort nicht für etwas verurteilt werden könne, für das er in seiner Heimat nicht belangt werde.