Der Deutsche soll seine Stieftochter in den 80er Jahren getötet haben. Der Vater des Mädchens hatte ihn deshalb nach Frankreich verschleppt.

Hamburg. Im Fall des nach Frankreich verschleppten deutschen Arztes Dieter K. hat die französische Justiz neue Ermittlungen eingeleitet. Ein Richter lasse die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Tod seiner französischen Stieftochter neu überprüfen, berichtete das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. „Das ist gleichbedeutend mit einem neuen Verfahren, in dem alles bei null beginnt“, sagt K.s Verteidiger Yves Levano. Der Richter fordert demnach zusätzliche Gutachten und Zeugenbefragungen.

Der Arzt war 1995 in Abwesenheit in Frankreich zu 15 Jahren Haft verurteilt worden – seine Stieftochter, die damals 14-jährige Kalinka, war 1982 in seiner Villa am Bodensee tot aufgefunden worden, nachdem er ihr eine Spritze gegeben hatte. Kalinkas leiblicher Vater verdächtigt den Arzt, das junge Mädchen vergewaltigt und getötet zu haben. Weil die bayerische Justiz 1987 zu der Einschätzung kam, dass es keine hinreichenden Beweise gebe, wurden die Ermittlungen eingestellt und K. nie nach Frankreich ausgeliefert. In Frankreich bestand aber weiter ein Haftbefehl. Der Vater des Mädchens ließ den Arzt deshalb im Oktober nach Mulhouse entführen, wo dieser dann verhaftet wurde.

Die Bundesregierung forderte die Pariser Justiz auf, K. freizulassen, da gegen ihn in Deutschland nichts vorliege und er gewaltsam verschleppt worden sei. Paris lehnte ab. Inzwischen beschränkt sich Deutschland auf die konsularische Betreuung K.s.