Ein Richter in Paris hat die Inhaftierung des ins Elsass entführten 74-jährigen Arztes Dieter K. angeordnet. Vorerst bleibt K. im Krankenhaus.

Paris. Nach der Entführung eines in Abwesenheit verurteilten deutschen Arztes ins Elsass hat ein französisches Gericht seine Inhaftierung angeordnet. Ein Haftrichter in Paris verfügte am Mittwochabend die Haft für den 74-jährigen Arzt Dieter K. Wie aus Justizkreisen verlautete, blieb K. jedoch vorerst im Krankenhaus, nachdem er bei seiner Entführung Verletzungen im Gesicht erlitten hatte. K.s Anwalt hatte vorab angekündigt, er wolle die Freilassung seines Mandaten erwirken.

Der deutsche Arzt war am Sonntag gefesselt und geknebelt vor einem Gerichtsgebäude im ostfranzösischen Mülhausen gefunden worden. Er war 1995 durch das Pariser Strafgericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dem Kardiologen wurde vorgeworfen, seiner 14-jährigen Stieftochter Kalinka B. 1982 in Lindau eine tödliche Spritze verabreicht zu haben. K. musste seine Strafe aber nie antreten, weil Deutschland ihn nicht an Frankreich auslieferte.

K.s Anwalt argumentiert, das in Frankreich gefällte Urteil gegen seinen Mandanten sei nicht gültig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte das französische Verfahren demnach 2001 für unzulässig erklärt. K. wird in Frankreich mit einem Haftbefehl der Anklagebehörde von 1993 gesucht. Dieser ist nach Angaben der Justiz weiter in Kraft, weil K. 1995 nicht zu seinem Prozess erschien.

Kalinkas Vater André B. ist davon überzeugt, dass K. dem Mädchen 1982 eine letztlich tödliche Dosis Betäubungsmittel spritzte, weil er es vergewaltigen wollte. B. hatte am Dienstag gestanden, die Entführung gemeinsam mit einem ihm unbekannten Mann vereinbart zu haben. (AFP)