Der Prozess gegen den deutschen Arzt Dieter K. kann wie geplant über die Bühne gehen. Das Gericht lehnte einen Antrag ab, das Verfahren auszusetzen.

Paris. Der spektakuläre Pariser Prozess um den Tod der 14-jährigen Kalinka gegen den bayerischen Arzt Dieter K. wird gegen den Willen der Verteidigung fortgesetzt. Richterin Xavière Simeoni lehnte am Mittwoch einen Antrag auf eine Aussetzung des Verfahrens ab. Die Verteidigung hatte darin unter anderem auf die angeblich schwierigen Haftbedingungen ihres Mandanten und die Entstehungsgeschichte des Verfahrens verwiesen.

Der wegen der mutmaßlichen Tötung seiner französischen Stieftochter Kalinka angeklagte Dieter K. war 2009 in Deutschland entführt und nach Frankreich verschleppt worden. Dort hatte ihn dann die Polizei festgenommen. Hinter der Entführung steckte der leibliche Vater Kalinkas. Dieser hält den 76-jährigen Dieter K. für einen Sextäter, der sich 1982 an Kalinka verging und ihr dann eine tödliche Spritze verabreichte.

Dieter K., der aus dem Landkreis Lindau am Bodensee kommt, war bereits 1995 in Abwesenheit in Frankreich zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er den Tod seiner Stieftochter verursachte. Die Bundesrepublik lieferte Dieter K. aber nie aus, weil die deutsche Justiz zuvor ein Ermittlungsverfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt hatte. Im Jahr 2001 entschied zudem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass der französische Prozess in Abwesenheit des Angeklagten und ohne anwaltliche Verteidigung rechtswidrig gewesen sei.

Die neue Verhandlung soll bis zum 21. Oktober dauern. Der Prozess hatte eigentlich bereits im April enden sollen. Die Verhandlung musste damals aber wegen Herzproblemen des Angeklagten abgebrochen worden.