Der Zeuge hatte in den vergangenen Wochen wiederholt Angaben verweigert. Auch diesmal schwieg er zu den Hintermännern des Raubes.

Berlin. Als einer der wichtigsten Zeugen hat am Dienstag ein bereits verurteilter Pokerräuber die Aussage zu mutmaßlichen Hintermännern verweigert. Auch zum Verbleib der zum großen Teil bis heute verschwundenen Beute in Höhe von 242.000 Euro verweigerte der 22-Jährige die Aussage vor dem Berliner Landgericht. Der Zeuge hatte in den vergangenen Wochen wiederholt Angaben verweigert bis das Kammergericht entschied, dass kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Das Berliner Landgericht verhandelt im zweiten Pokerprozess gegen einen inzwischen 32-Jährigen, von dem die Idee zu dem spektakulären Überfall auf das internationale Turnier im Hotel Grand Hyatt stammen soll. Der 29-jährige Mitangeklagte soll die eigentlichen Räuber bei dem Coup vom 6. März 2010 instruiert haben. Er soll auch das Fluchtfahrzeug gesteuert haben. Beide Angeklagte schweigen. Der Zeuge und drei weitere Räuber sind im Juli 2010 zu Strafen von dreieinhalb bis zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Der 22-Jährige hatte das Verfahren ins Rollen gebracht, indem er die drei Komplizen verraten hatte. Über mutmaßliche Drahtzieher will er nichts sagen, weil er möglicherweise früher gelogen habe. Auch könnten Verwandte in die Gefahr einer Strafverfolgung geraten, erklärte der Anwalt des Zeugen. Es sei möglich, dass einer seiner Angehörigen das Fluchtfahrzeug gesteuert habe. Bisher schilderte der Zeuge nur seinen eigenen Tatbeitrag. In einer früheren Vernehmung hatte er behauptet, es gebe keinen Tippgeber.

Die Vernehmung des Zeugen wurde unterbrochen, weil einer der Angeklagten nicht mehr verhandlungsfähig war. Der mutmaßliche Fahrer des Fluchtfahrzeugs kommt in das Haftkrankenhaus. Der 29-Jährige leide unter „depressiven Anpassungsstörungen“, erklärte ein Gerichtsmediziner. Der Angeklagte habe ihm versichert, er habe nicht die Kraft, sich zu konzentrieren. Alle sollen ihn in Ruhe lassen.

Am Donnerstag will das Gericht die Zeugenvernehmung fortsetzen. Falls der Pokerräuber weiterhin zu den bereits gestellten Fragen schweigt, kommen Zwangsmaßnahmen in Betracht, stellte das Gericht in Aussicht. Der 22-Jährige saß bereits in Beugehaft, weil er zunächst komplett schweigen wollte. Die Beugehaft kann bis zum Ende des Prozesses oder für höchstens sechs Monate verfügt werden.