Laut ihrer Anwälte sind die beiden angeklagten mutmaßlichen Drahtzieher des Pokerraubs wegen der strengen Haftbedingungen nicht verhandlungsfähig.

Berlin. Der Prozess gegen die mutmaßlichen Drahtzieher des Berliner Pokerraubs dauerte am Montag nur kurz. Der Verteidiger des 29-jährigen Angeklagten, der die Räuber für den Überfall im Hotel Grand Hyatt instruiert haben soll, beantragte ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit. Der Mandant könne wegen seiner strengen Haftbedingungen einem mehrstündigen Prozess nicht folgen, argumentierte Rechtsanwalt Detlef Kolloge vor dem Berliner Landgericht. An diesem Dienstag soll der Prozess fortgesetzt werden.

Anwalt Kolloge sagte, sein 29-jähriger Mandat müsse alleine in der Zelle bleiben, weil bei ihm Handys in der Zelle gefunden worden seien. Besuche seien nur alle 14 Tage erlaubt, Briefe seien bis zu 14 Tagen unterwegs. Die Ausübung des Islam sei verboten worden. Ein zusätzliches Fernsehverbot belaste den Angeklagten besonders. Die scharfen Sicherheitsmaßnahmen bezeichnete Kolloge als Qual für seinen Mandanten. Nach ärztlicher Empfehlung würden außerdem nachts regelmäßig Kontrollen durchgeführt, was zu Schlaflosigkeit und Erschöpfung führe.

Auch der zweite Angeklagte ist nach Auffassung seines Anwalts nur eingeschränkt verhandlungsfähig. Sein Mandant habe in der vergangenen Nacht nicht geschlafen, sagte Rechtsanwalt Rainer Elfferding. Der 31-jährige Angeklagte soll die Idee zu dem Überfall am 6. März gehabt haben. Laut Anklage gab er er das Zeichen zum Losschlagen. Nach seinem Anruf sollen die vier maskierten und bewaffneten Räuber im Alter von 19 bis 21 Jahren das Pokerturnier gestürmt haben. Im Juli ist das geständige Quartett in einem eigenen Prozess zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Räuber hatten 242 000 Euro erbeutet. Der Großteil des Geldes ist bis heute verschwunden.

Das Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Drahtzieher ist ebenfalls streng bewacht . Bewaffnete Polizisten sichern den Saal. Als Grund nannte das Gericht zu Prozessbeginn am 19. August unter anderem, dass die Handys in den Zellen gefunden wurden. Gespräche mit Besuchern seien trotz Verbots in arabischer Sprache geführt worden, was einen Befreiungsversuch befürchten lasse.