Der Anwalt des wegen Vergewaltigung angeklagten Jörg Kachelmann begründet in einer „Medienerklärung“ seine Beschwerde gegen die Haftfortdauer.

Mannheim. Unter der Überschrift „Justizskandal Kachelmann“ hat der Anwalt des wegen Vergewaltigung angeklagten Meteorologen Jörg Kachelmann am Dienstagabend eine „Medienerklärung“ versendet. Darin begründet er seine Beschwerde gegen die Haftfortdauer und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft und die Klägerin.

Die Erklärung des Kölner Verteidigers Reinhard Georg Birkenstock in Auszügen:

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„Aus rechtsmedizinischer Sicht steht nach den vorliegenden Sachverständigengutachten fest, dass die angebliche Vergewaltigung, wie die Anzeigeerstatterin sie im Rahmen ihrer aussagepsychologischen Begutachtung eingehend geschildert hat, nicht stattgefunden haben kann und darum erfunden sein muss.

Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet. Sie hat dringenden Anlass zu der Befürchtung, die Mannheimer Justiz schütze durch die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen Herrn Kachelmann die Täterin einer Falschbeschuldigung - während über Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft fortgesetzt verbreitet wird, sie sei das Opfer einer Vergewaltigung.“

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„Zur Aufklärung von Grund und Zustandekommen der Falschbeschuldigung der Anzeigeerstatterin kann Herr Kachelmann aus eigener Wahrnehmung nichts beitragen. Schließlich war er nicht zugegen, als die Anzeigeerstatterin ihre Geschichte erfand.

Die Verteidigung muss befürchten, dass die Funktion von Herrn Kachelmann bei einem alleinigen Auftreten im Haftprüfungstermin letztlich darin bestünde, ihm die Last aufzuerlegen, seine Unschuld zu beweisen, was der verfassungsrechtlich garantierten und in der Strafprozessordnung verankerten Unschuldsvermutung widerspricht.“