Verwaltungsgericht wies Klagen von Anwohnern zurück, die die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Brandenburg kippen wollten.

Leipzig. Der Flughafen Berlin-Brandenburg kann gebaut werden - zumindest aus juristischer Sicht. Das Genehmigungsverfahren für den neuen Hauptstadtflughafen wird nicht wieder aufgerollt. Am Dienstagmorgen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klagen von Anwohnern zurückgewiesen, die die Betriebsgenehmigung für den Airport kippen wollten. Das Genehmigungsverfahren wird nicht wieder aufgerollt. Die Anwohner fühlen sich bei der Flugrouten-Planung getäuscht und wollten einen Neustart, um gegen das Milliardenprojekt klagen zu können.

+++Hauptstadtflughafen beschäftigt höchste Verwaltungs-Richter+++

+++BER-Flughafen benötigt wohl mehr Geld vom Bund+++

Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: „Für den Vorwurf der Arglist sieht der Senat keine Anhaltspunkte.“ Allerdings sehe das Gericht Mängel im Planfeststellungverfahren. Diese hätten sich aber nicht auf das Ergebnis ausgewirkt. Die Kläger hatten moniert, dass aus ihrer Sicht früher klar gewesen sei, dass die Routen nicht wie im Planfeststellungsbeschluss parallel verlaufen könnten.

Nach dem Urteil steht der Eröffnung des Flughafens zumindest juristisch nichts mehr im Weg. Die nächste Hürde auf dem langen Weg zu einer Eröffnung, die nach zwei Verschiebungen für März 2013 geplant ist, ist nun die Sitzung des Flughafen-Aufsichtsrats am 16. August.

Die Kläger hatten dem brandenburgischen Infrastrukturministerium vorgeworfen, bei der Planfeststellung 2004 bewusst andere Abflugrouten vermerkt zu haben als eigentlich erforderlich. Festgelegt wurden die Routen aber erst vor einem halben Jahr nach einem gesonderten Verfahren. Flughafenchef Rainer Schwarz und Brandenburgs Infrastruktur-Staatssekretär Rainer Bretschneider waren im Leipziger Gerichtssaal, um das Urteil zu hören.

Künftig sind nun Tausende Berliner und Brandenburger von Fluglärm betroffen, die sich jahrelang davor sicher fühlten. Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli und auch bei der Urteilsbegründung betont, dass auch diese Anwohner bereits 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten klagen können. Das höchste Verwaltungsgericht hatte 2006 grünes Licht für das „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit“ gegeben – damit ist der Planfeststellungsbeschluss eigentlich rechtskräftig. Die Kläger vertraten jedoch die Auffassung, dass das Urteil der Leipziger Richter auf falschen Angaben basiere. Sie wollten einen Neustart, um so gegen das Milliardenprojekt klagen zu können.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Anwohnern und Gemeinden in der mündlichen Verhandlung vor vier Wochen bereits wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht – damit mussten sich die Kläger auf eine Schlappe einstellen. Entsprechend optimistisch hatte sich der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), im Vorfeld gezeigt. Wowereit ist auch der Vorsitzende des Flughafenaufsichtsrates. Der Flughafen gehört den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund.