Es muss sichergestellt werden, dass in Räumen von Wohnhäusern bei geschlossenen Fenstern 55 Dezibel nicht überschritten werden.

Berlin. Anrainer haben im Streit um das Schallschutzprogramm zum künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld einen wichtigen juristischen Sieg errungen. Die Flughafengesellschaft FBB müsse das im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Dabei müsse sichergestellt werden, dass in Räumen von Wohngebäuden bei geschlossenen Fenstern der Lärmpegel von 55 Dezibel nicht überschritten werde. Der realisierte Schallschutz reiche demnach nicht aus. (dapd)