Nach dem erfolgreichen bundesweiten Modell, begleitendes Fahren ab 17, soll nun der Führerschein ab 17 eingeführt werden. Das Kabinett stimmte dem Vorschlag den Bundesverkehrsminister Ramsauer zu.

Berlin. Bisher haben ihn nur einige Jugendliche im Tahmen eines Modellprojektes machen können, den Führerschein mit 17. Künftig können bundesweit alle 17-Jährigen sich für das begleitende Fahren mit 17 anmelden. Ab 2011 sollen Jugendliche grundsätzlich mit 17 Jahren den Führerschein machen und sich in Begleitung erfahrener Autofahrer hinters Lenkrad setzen können. Nach den guten Erfahrungen mit einem bundesweiten Modellversuch stimmte das Kabinett am Mittwoch dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zu, das „begleitete Fahren mit 17“ zum Dauerrecht zu machen. Dem Gesetzentwurf müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Beim „begleiteten Fahren“ kann ein Jugendlicher bereits mit 16,5 Jahren mit dem Fahrunterricht beginnen und mit 17 den Führerschein machen. Er darf bis zur Volljährigkeit aber nur ans Steuer, wenn eine registrierte Begleitperson daneben sitzt. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein. Auch darf sie nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Zentralregister haben.

Das „begleitete Fahren mit 17“ war 2004 zunächst als Modellversuch in Niedersachsen eingeführt worden. Andere Bundesländer hatten nachgezogen. Mittlerweile dürfen Jugendliche überall in Deutschland schon mit 17 die Fahrerlaubnis erwerben. Die Modellphase läuft aber Ende dieses Jahres aus.

Untersuchungen des Bundesamtes für Straßensicherheit haben nach Ramsauers Angaben gezeigt, dass durch das „begleitete Fahren ab 17“ die Zahl der Unfälle deutlich ab- und die Verkehrssicherheit zunimmt. Seit dem Start des Modellversuchs im Jahr 2004 haben dem Ministerium zufolge rund 380.000 Menschen von der Möglichkeit des „begleiteten Fahrens“ Gebrauch gemacht, mit von Jahr zu Jahr steigenden Teilnehmerzahlen.

Führerschein mit 17

Mit 17 Jahren - und damit ein ganzes Jahr früher als bisher - sollen Jugendliche künftig ganz legal ans Steuer eines Autos dürfen, wenn sie zuvor die Führerscheinprüfung bestanden haben. Das soll von Anfang kommenden Jahres an bundesweit gelten. Dabei ist einiges zu beachten.

Wie lange muss der Fahranfänger in Begleitung fahren?

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wann darf die theoretische Prüfung frühestens abgelegt werden?

Drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres. Dies entspricht der Regelung für den Führerscheinerwerb mit 18 Jahren.

Wann darf die praktische Prüfung frühestens abgelegt werden?

Einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.

Gibt es nach bestandener Prüfung den „normalen“ Führerschein?

Nein, dafür aber eine „Prüfungsbescheinigung“, in der auch alle Begleitpersonen einzutragen sind. Deren Zahl ist nicht begrenzt.

Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die zweijährige Probezeit?

Mit der Erteilung der Prüfungsbescheinigung.

Welche Bedingungen muss ein Begleiter erfüllen?

Er oder sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen. Im Flensburger Verkehrszentralregister dürfen maximal 3 Punkte eingetragen sein.

Was passiert, wenn ein „Fahrerlaubnisinhaber“ ohne Begleiter erwischt wird?

Die Fahrerlaubnis wird widerrufen, weil es sich um einen schwerwiegenden Verstoß innerhalb der Probezeit handelt. Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist ein Aufbauseminar vorgeschrieben.