Eine zweite Fahrprüfung ist bei der Verlängerung aber nicht nötig. Der EU-Führerschein gilt ab 2013. Deutschland setzt eine EU-Richtlinie um.

Berlin&Saarbrücken. Die ab 2013 gültigen EU-einheitlichen Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, gilt eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033.

Das EU-Parlament hatte die neuen Führerscheine bereits Ende 2006 beschlossen. Das Bundesverkehrsministerium hat nun die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie auf den Weg gebracht, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.