Einrichtung soll je nach Fall entscheiden, wo die besten Therapiemöglichkeiten bestehen - das wiege schwerer als heimatnahe Unterbringung.

Potsdam/Hamburg. Die Pläne werden konkreter, was eine Kooperation des Nordens in der Frage der Sicherungsverwahrung betrifft. Auch Brandenburg, dessen Kooperation mit Berlin scheiterte, will nun mit ins Boot: „Wir werden mit Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern kooperieren“, sagte Justizminister Volkmar Schöneburg. Geplant sei eine zentrale Einweisungsstelle für alle Länder. „Dort wird mit Fachleuten darüber beraten, wo es die beste Therapie- und Unterbringungsmöglichkeit für den jeweiligen Straftäter gibt“, erklärte Schöneburg. Die Länder würden jeweils eigene Plätze vorhalten. „Durch die Kooperation können wir aber besser differenzieren und Spezialisierungen in der Therapie besser nutzen“, so der Minister.

Zwar werde prinzipiell versucht, die Betroffenen heimatnah unterzubringen. Biete ein anderer Ort im Verbund aber Therapiemöglichkeiten, die mehr Aussicht auf Erfolg für eine Resozialisierung böten, stehe dies im Vordergrund.

Die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung stellt die Länder vor große Herausforderung – und Kosten. Kooperationen mehrerer Länder sind somit unumgänglich.

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In Brandenburg sollen 18 Plätze für besonders gefährliche Straftäter auf dem Gelände der Vollzugsanstalt Brandenburg/Havel entstehen. Dort gibt es bereits ein umfassendes Therapieangebot - beispielsweise für Sexualstraftäter. Im Hafthaus 3 sollen für die Sicherungsverwahrung jeweils drei Räume zusammengefasst werden zu einer Wohneinheit mit etwa 20 bis 21 Quadratmeter. Die Kosten für den Umbau schätzt das Ministerium bislang auf etwa 7 Millionen Euro. Rund 30 Bedienstete sollen in dem Bereich eingesetzt werden.

Schöneburg will die Pläne so schnell wie möglich umsetzen. Der Entwurf für einen Staatsvertrag werde ihm in wenigen Tagen vorliegen, so der Minister. Sobald die rot-rote Landesregierung zugestimmt hat, sollen die Planungen umgesetzt werden. Ende 2013 sollen die Plätze fertig sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 entschieden, dass die Sicherungsverwahrung bis 2013 komplett neu zu regeln ist – vor allem, weil sie sich bislang zu wenig von der Strafhaft unterscheidet. Ein entsprechendes Gesetz wird derzeit vom Bundesjustizministerium erarbeitet. Auf die Länder kommen in jedem Fall wegen der nun zwingend vorgeschriebenen Behandlung der Täter und bestimmter Auflagen an die Unterbringung hohe Kosten zu. Darum werden Kooperationen gesucht.

Brandenburg hatte gemeinsam mit Berlin ein Konzept zur künftigen Sicherungsverwahrung erarbeitet und strebte zunächst auch die gemeinsame Umsetzung an. Dazu kam es bislang jedoch nicht. Darum bemühte sich Schöneburg im sogenannten Nordverbund um Partnerschaften. Nach der Wahl in Berlin wird mit dem neuen Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) aber eine Erweiterung der Kooperation nicht ausgeschlossen. (dpa)