Berlin. Doch keine Sonderregeln für ältere Menschen: Die Ausnahmen im Heizungsgesetz sollen wegfallen. So begründet die Ampel den Schritt.

Eigentlich waren im geplanten Heizungsgesetz der Ampel-Koalition Sonderregelungen für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer über 80 Jahren vorgesehen. Doch wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, werden die Ausnahmen offenbar gestrichen.

"Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar", sagte Carina Konrad, Vizechefin der FDP-Fraktion im Bundestag, der Agentur. "Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden." Zudem werde es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen.

Die ursprünglich geplanten Regeln für Personen über 80 Jahren waren vielfach kritisiert worden. Vorgesehen war, dass über 80-jährige Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die selbst in einer der Wohnungen leben, eine kaputte Heizung weiterhin durch ein mit Gas oder Öl betriebenes System ersetzen dürfen.

FDP-Politikerin über Heizungsgesetz: Änderungen machen Klimaschutz wirtschaftlich vernünftig

Nun hat sich die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP nach langem Ringen jedoch erneut auf Änderungen am Heizungsgesetz verständigt. "Durch die grundlegenden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass wir Klimaschutz im Gebäudebereich wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgeglichen erreichen, so Konrad.

Ähnlich lobende Worte kommen von den Grünen. "Wir wollen, dass allen Hauseigentümern der Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ermöglicht wird", sagte der grüne Fraktionsvize Andreas Audretsch der dpa. Dafür gebe es als Förderung den Einkommensbonus, der alle mit kleinen bis mittleren Einkommen erreiche. Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition. "Für die restlichen Kosten wird es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben. Diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen – darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten."

Härtefallklauseln im Heizungsgesetz bleiben bestehen

Die vorgesehenen Härtefallklauseln sollen laut Audretsch allerdings weiterhin gelten. "Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann – gleich aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten – kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Das gilt unabhängig vom Alter."

Über das Heizungsgesetz aus dem Haus von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wird in der Ampel seit Wochen teils öffentlich gestritten. Am Freitag soll der finale Gesetzentwurf den Fraktionen vorgelegt und schließlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. (fmg/dpa)