Neue Debatte um eine Volksabstimmung im Ländle. Spektakuläre Aktion von Umweltschützern: Stuttgart-21-Aktivisten seilen sich an Baustelle ab.

Stuttgart. Die Koalitionsverhandlungen zwischen Grünen und SPD in Baden-Württemberg über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 sind offenbar ins Stocken geraten. Nach Informationen des Südwestrundfunks ist demnach auch im dritten Anlauf eher nicht mit einem Ergebnis zu rechnen. Damit verzögert sich womöglich auch der Amtsantritt des ersten grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Streitpunkt ist den Angaben zufolge die rechtliche Ausgestaltung einer Volksabstimmung über die Landesbeteiligung an dem Projekt. Beide Parteien hatten im Wahlkampf mit einer Volksabstimmung zu Stuttgart 21 geworben. Während die SPD den neuen Bahnhof allerdings bauen möchte, lehnen die Grünen das Projekt ab.

Der designierte Ministerpräsident Kretschmann hatte in dieser Woche zugegeben, im Wahlkampf nicht klar genug mit dem Begriff „Volksabstimmung“ umgegangen zu sein und damit einen Fehler gemacht zu haben. Die Verfassung sieht für eine Volksabstimmung hohe rechtliche Hürden vor. Die Grünen fürchten, dass ein Ausstieg aus Stuttgart 21 deshalb von vornherein an dem zu hohen Quorum scheitern könnte. Die SPD will in jedem Fall eine Abstimmung auf Basis der Landesverfassung herbeiführen. Beide Parteien wollen mit der CDU über eine Änderung der Landesverfassung und damit eine Senkung des Quorums verhandeln.

Aktivisten von Robin Wood haben sich unterdessen vom Dach der im Bau befindlichen neuen Stadtbibliothek abgeseilt und ein riesiges Transparent gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 angebracht. Auf dem 20 Mal 10 Meter großen Banner stand zu lesen: „Augen auf, Herr Ramsauer: S 21 ist eh schon tot!“ Die Protestierer forderten Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) auf, seinen Einfluss auf die Deutsche Bahn geltend zu machen, damit das umstrittene Milliardenvorhaben gestoppt wird. Die Polizei nahm die Personalien der insgesamt 20 Stuttgart-21-Gegner auf. Die Stadt Stuttgart prüft, ob sie gegen sie Strafantrag stellt. (dapd/dpa)