Die FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger regt Einsparungen im Etat des Familienministeriums und bei der Bundesagentur für Arbeit an.

Hamburg. Die FDP beharrt auf weiteren massiven Steuersenkungen unabhängig von der Haushaltslage. „Ich bestehe auf die Einhaltung des Koalitionsvertrags. Darin haben wir eine grundlegende Steuerreform vereinbart“, sagte die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger dem Hamburger Abendblatts (Sonnabend-Ausgabe). „Wir werden die Bürger von 2011 an jährlich um 24 Milliarden Euro entlasten. Außerdem werden wir einen Stufentarif einführen.“ Die Koalition habe „seriös gerechnet und ganz solide nur das vereinbart, was machbar ist“.

WAS DAS WACHSTUMSBESCHLEUNIGUNGSGESETZ BEINHALTET

Homburger betonte, „natürlich“ würden diese Beschlüsse ohne Rücksicht auf Steuerschätzungen umgesetzt. Zuletzt hatten führende Unionspolitiker wie die stellvertretende CDU-Vorsitzende Annette Schavan weitere Entlastungen der Bürger unter den Vorbehalt der nächsten Steuerschätzung im Mai gestellt.

Zugleich versprach die FDP-Fraktionsvorsitzende: „Wir werden die Schuldenbremse einhalten“. Dazu müssten sich die Koalitionsparteien „anschauen, wo im Bundeshaushalt dauerhafte Einsparungen möglich sind“. Potenzial sehe sie „beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit oder auch im Etat des Familienministeriums“. Dabei gehe es nicht nur um Streichungen, sondern „um strukturelle Änderungen."

Homburger forderte darüber hinaus, „alle Subventionen auf den Prüfstand“ zu stellen. Dagegen sei eine Anhebung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung „mit der FDP nicht zu machen“, betonte sie. Die FDP lasse nicht zu, dass die Beiträge zur Sozialversicherung "über 40 Prozent steigen“.

Zuvor hatte der Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Regierung eindringlich zur Begrenzung der Staatsverschuldung ermahnt. Einnahmen und Ausgaben „müssen künftig in der Regel ohne Kreditaufnahme ausgeglichen sein“, sagte Papier in einem Interview des Hamburger Abendblatts (Silvester/Neujahr). „Ansonsten könnte das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.“ Die neue Schuldenbremse mache „Staatshaushalte, die von den absoluten Vorgaben abweichen, verfassungswidrig“. Den politischen Akteuren werde „nichts anderes übrig bleiben, als das selbst gesetzte Ziel einzuhalten“.