Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, hat ein Ohr dafür, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen.

Krankenkasse zahlt neues Hörgerät

Jochen A., 48, Angestellter aus Hamburg: "Ich bin von Geburt an hochgradig schwerhörig. Seit Langem bin ich im Gespräch mit meiner Krankenkasse Barmer GEK über die Kostenübernahme für ein neues Hörgeräteset. Ich benötige es dringend, damit auch mein Tinnitus (den habe ich seit 17 Jahren) gemildert wird. Ich habe der Krankenkasse schon ein Attest des Arztes als Nachweis dafür eingereicht, das neue Hörgerät ist auch für mein Berufsleben sehr wichtig.

Die Krankenkasse möchte mir aber nur den Standard der normalen Hörgeräte bezahlen, mit denen ich mich nicht ausreichend versorgt fühle. Zudem ist mit den Standard-Hörgeräten mein Tinnitus sehr laut, somit wäre das keine Hilfe für mich. Seit November 2011 habe ich gar keine Hörgeräte mehr, da meine bisherigen aufgrund ihres Alters defekt sind. Barmer GEK ist darüber informiert, will mir aber bisher keine schriftliche Zusage der Kostenübernahme für das neue Hörgerät geben. Ich habe jetzt große Probleme am Arbeitsplatz aufgrund der schlechten Kommunikation und Kopfschmerzen wegen der lauten Tinnitus-Geräusche im Ohr. Ich bin verzweifelt."

Pressesprecher Axel Wunsch von der Barmer GEK: "Wir haben die Angelegenheit im Sinne unseres Versicherten klären können. Unter Berücksichtigung, dass es für die Menschen, die nahezu taub sind, zum 1. März 2012 neue Festbeträge für die Erstattung der Kosten für Hörgeräte gibt, konnte mit der Hörgeräte-Firma eine einvernehmliche Lösung erreicht werden.

Bei der Entscheidung und Verhandlung mit dem Akustikbetrieb wurden die besonderen Umstände in diesem Einzelfall berücksichtigt. Aufgrund der besonderen Umstände des Falles und der mehrfach nötigen Rücksprachen hat das Ganze leider einige Zeit gedauert. Wir konnten Herrn A. jetzt mitteilen, dass ihm das von ihm gewünschte neue Hörgerätset aufzahlungsfrei zur Verfügung gestellt werden wird. Für die nächsten sechs Jahre entstehen ihm auch keine Mehrkosten für Reparaturen."

Das Hörgerätset ist auf dem Weg, Wert: rund 2000 Euro.

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