Waldbesitzer machen Druck auf Versorgungsbetriebe und fordern Entgelt für die Entnahme

Hollenstedt. Der politische Druck auf die Wasserversorger im Landkreis Harburg nimmt zu: Erstmals fordert jetzt eine Organisation privater Waldbesitzer Geld für die Entnahme von Wasser unter ihrem Grund und Boden.

Die Generalversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Hollenstedt hat jetzt einstimmig bei drei Enthaltungen beschlossen, von den Wasserversorgern einen Entschädigungsbeitrag zu verlangen. Der Hollenstedter Waldbesitzerverband vertritt rund 300 Waldbesitzer. Betroffen wären das Unternehmen Hamburg Wasser und der Wasserbeschaffungsverband Harburg.

Das Hollenstedter Beispiel könnte eine Initialzündung für Niedersachsen sein. Voraussichtlich werden zunächst einmal die drei anderen Forstbetriebsgemeinschaften im Landkreis Harburg ähnliche Forderungen erheben. Denn sie alle sind in einer Dachorganisation, der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Nordheide-Harburg, zusammengeschlossen Und ihr Vorsitzender Norbert Leben unterstützt die Idee eines Wassergeldes.

Die Höhe sei Verhandlungssache, sagt Hans-Heinrich Kanebley, Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Hollenstedt. Damit ist der Antrag entschärft worden. Die Initiatoren hatten ursprünglich 150 Euro pro Hektar für Waldflächen, die in Wasserschutzgebieten liegen, gefordert. Insgesamt stehen rund 27 000 Hektar Privatwald im Landkreis Harburg. Antragsteller sind drei Waldbesitzer aus der Gemeinde Neu Wulmstorf, Hans-Jürgen Fröhling, Wolfgang Hauschild und Klaus Jansen.

Der Beschluss der Forstbetriebsgemeinschaft hat keine rechtliche Wirkung. Er ist ein politisches Signal. "Wir leiten unsere Forderung an die Bundestagsabgeordneten und die Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Harburg weiter", sagt Hans-Heinrich Kanebley. Der Beschluss kommt somit einer Petition gleich. Anlass für die Forderung nach einem Wassergeld ist der Antrag des Unternehmens Hamburg Wasser, in den nächsten 30 Jahren pro Jahr 16,6 Millionen Kubikmeter Wasser aus der Nordheide fördern zu dürfen. Diese Absicht stößt im Landkreis Harburg und im Niedersächsischen Landtag auf Widerstand. Das niedersächsische Parlament verhandelt zurzeit mit Hamburg über einen Staatsvertrag, der die Laufzeit auf zehn Jahre begrenzen soll und eine Entschädigung vorsieht. Die Forderung der Waldbesitzer aus dem Landkreis Harburg könnte die Basis für einen derartigen Vertrag sein.

Waldbesitzer fordern ihren Anteil an dem Geschäft mit der Ware Wasser. Die Begründung: Bisher würden die Waldbesitzer unentgeltlich Leistungen für die Wasserwirtschaft erbringen und gleichzeitig von den Wasserversorgern noch geschädigt werden.

Die Besitzer von Wäldern in Wasserschutzgebieten müssten Auflagen erfüllen, die Kosten verursachen. Waldböden filtern das Wasser besonders gut. Deshalb zapfen die Wasserversorger die Speicher unter den Wäldern besonders gerne an. Wassermangel sei indes der Grund für einen stärkeren Borkenkäferbefall und lasse die Zuwachsleistung sinken, argumentieren die Waldbesitzer. Deshalb sei eine Entschädigung berechtigt.