Berlin (dpa/tmn). Wer nach dem Studium ins Berufsleben startet, hat oft noch keine Erfahrungswerte zu angemessenen Gehältern. Absolventinnen und Absolventen sollten sich deshalb nicht von Schlagwörtern blenden lassen.

Wer frisch ins Berufsleben startet, sollte auf eine faire Bezahlung achten. Ausschlaggebend sollte dabei immer das Jahresgehalt sein, wie die Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) informiert.

Zum Jahresgehalt gehören nämlich auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und andere Zusatzleistungen. Monatsgehälter sind nicht aussagekräftig: Bewerberinnen und Bewerber wissen beispielsweise nicht, ob sie zwölf oder dreizehn Gehälter bekommen.

Gehaltsmodelle kritisch hinterfragen

Wenn es um die Bezahlung im ersten Job geht, gilt es, sich nicht von Schlagwörtern blenden zu lassen. Auch wenn „außertarifliche Vergütung“ erst mal nach viel Geld klingt - Überstunden und Sonderzahlungen seien bei diesem Modell häufig abgegolten, so die DGB-Jugend. Sie werden somit nicht extra vergütet.

Wirbt ein Arbeitgeber mit „regelmäßiger Entgeltüberprüfung“, begründet das längst noch keinen Anspruch auf regelmäßige Gehaltserhöhungen.

Und hinter dem Stichwort „Zielentgelt“ steckt ein Vergütungsmodell, bei der die Bezahlung an das Erreichen eines bestimmten Ziels geknüpft ist und entsprechend stark schwanken kann. Die DGB-Jugend rät in einem solchen Fall, immer herauszufinden, wie hoch das garantierte Einkommen tatsächlich ist und auf die Details der Vergütung zu achten.

Einstiegsgehälter recherchieren

Nicht zuletzt sollten sich Absolventinnen und Absolventen über Einstiegsgehälter im gewünschten Beruf informieren.

Hier kann sich zum Beispiel eine Recherche auf der Webseite „lohnspiegel.de“ lohnen, die vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gepflegt wird. Nutzerinnen und Nutzer können dort kostenlos für über 500 Berufe für einen Gehaltsvergleich abrufen. Die Daten des Portals beruhen auf einer kontinuierlichen Online-Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland.