Urteil über unwirksamen Tarifvertrag: Betroffene müssen schnell handeln und Ansprüche anmelden

Bis Mai soll der Mindestlohn für die Zeitarbeit durch sein. Sonst müssten deutsche Firmen mit der dann geltenden Freizügigkeit für europäische Arbeitnehmer, etwa mit polnischen Löhnen, konkurrieren.

"Wir setzen uns für Equal Pay ein und für einen Mindestlohn von 8,50 Euro", sagt Uwe Grund, Vorsitzender des DGB Hamburg. Zurzeit beginnt beim DGB-Flächentarifvertrag für den Bundesverband Zeitarbeit die erste von neun Entgeltgruppen bei 7,60 Euro Stundenlohn (West/ab Mai 7,79), die höchste Stufe liegt bei 17,11 Euro (ab Mai 17,53).

Findet sich im Arbeitsvertrag kein Hinweis auf einen Tarif, greift in der Regel das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Hiernach haben Leiharbeiter grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Das Gehalt orientiert sich dann an dem vergleichbarer Arbeitnehmer im Entleihbetrieb (Equal Pay). "Das kommt jedoch sehr selten vor", sagt Steffen Marek aus der Rechtsabteilung von Ver.di Hamburg. Denn meist gäbe es eine Bezugnahme auf einen Tarif.

Ungültig ist dies jedoch, wenn der Tarifvertrag unwirksam ist. So entschied das Bundesarbeitsgericht im Dezember 2010, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) keine Tarifverträge für Zeitarbeiter abschließen darf (Az: 1 ABR 19/10).

Die Folge: "Die betroffenen Zeitarbeiter können rückwirkend den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft verlangen", sagt Marek. Er schätzt, dass allein in Hamburg bis zu 3000 Arbeitnehmer davon betroffen sind. Da die Verjährungsfrist für drei Jahre zum Jahresbeginn läuft, können aktuell Ansprüche aus Einsätzen ab Anfang 2008 angemeldet werden.

"Da heißt es jetzt für Betroffene, schnell zu handeln", rät Marek. Denn einige Arbeitsverträge sehen Ausschlussfristen ab drei Monaten vor. Dann muss bei der Zeitarbeitsfirma innerhalb von drei Monaten ein schriftlicher Einspruch eingehen. "Die Frist beginnt unserer Meinung nach mit dem Urteilsdatum 14. Dezember", sagt Marek. In diesem Fall müsste der Einspruch bis zum 14. März 2011 bei der Gegenseite eingehen. Die Entleihbetriebe seien verpflichtet, Auskunft über das Vergleichsgehalt der Stammbelegschaft zu geben.

"Der volle Lohn steht Leiharbeitern auch zu, wenn sie nicht vermittelt werden können", erklärt Marek. Ebenso im Urlaub. Denn sie sind fest bei der Zeitarbeitsfirma angestellt. Eine betriebsbedingte Kündigung kann erst ausgesprochen werden, wenn der Zeitarbeiter über eine lange Zeit nicht vermittelt werden kann. "Das hängt jedoch auch stark von der Einschätzung des Arbeitgebers ab", sagt Marek.

Übrigens: Arbeitslose, die von der Arbeitsagentur eine Beschäftigung in der Zeitarbeit angeboten bekommen, sollten auf die Bezahlung achten. Wenn Arbeitslosengeld I bezogen wird, spielt die Entlohnung eine Rolle. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Beschäftigung nur zumutbar, wenn der Lohn höchstens 20 Prozent geringer ist als der frühere Bruttolohn.