Die Ermahnung kommt noch vor der Abmahnung zum Einsatz. Sie unterscheidet sich im Gewicht und in den Folgen, denn die Ermahnung ist rechtlich nicht relevant. Heißt: Der Arbeitgeber teilt dem Mitarbeiter damit erst einmal nur mit, dass er unzufrieden ist und weshalb. In der Regel geschieht dies aber auch schriftlich.

Quelle: www.haufe.de